GELD-Magazin, Nr. 2/2025

Der Preisrückgang bei österreichischen Wohnimmobilien hat sich zuletzt deutlich abgeschwächt. Vom Höchststand im dritten Quartal 2022 bis Ende 2024 betrug das Minus insgesamt 5,3 Prozent, im Gesamtjahr 2024 noch 2,1 Prozent. Während Neubauwohnungen außerhalb Wiens 2023 und 2024 sogar um 4,1 Prozent bzw. 1,7 Prozent teurer wurden, sanken gebrauchte Wohnungen in Wien um 4,8 Prozent (2023) und 4,3 Prozent (2024). Zuletzt verlangsamte sich der Preisverfall hier jedoch auf -0,3 Prozent (4. Quartal 2024). Der RE/MAX Real Estate Future Index – basierend auf der Einschätzung von 600 Experten – prognostiziert für 2025 moderate Preissteigerungen bei Eigentumswohnungen in zentralen Lagen (+2,0 %), Stagnation am Stadtrand (+0,1 %) und leichte Rückgänge am Land (-1,5 %). Lichtblicke Lorenz Sigl, Leiter Infina Immobilien, skizziert die vergangenen Monate: „In den großen Städten, allen voran Wien, Graz und Linz, zieht die Nachfrage nach Eigentumswohnungen, insbesondere im mittleren Preissegment, wieder an. Projekte mit guter infrastruktureller Anbindung, effizienter Flächenaufteilung und hochwertiger Ausführung zeigen verkürzte Vermarktungszeiten und geringere Preisabschläge“ und er ergänzt: „Im Gegensatz dazu stehen periphere Lagen und strukturschwache Regionen, in denen Bevölkerungsrückgang, mangelhafte Nahversorgung oder geringe Arbeitsplatzdichte zu nachlassendem Interesse führen. Dort verlieren Immobilien ohne klare Differenzierung und einer nachhaltigen Logik der Bewirtschaftung zunehmend an Marktliquidität. Besonders Objekte mit hoher Erhaltungsintensität oder eingeschränkter Drittverwendbarkeit sind schwer platzierbar.“ Bernhard Reikersdorfer, Geschäftsführer bei RE/MAX Austria, beschreibt per Anfang März die bisherige Wohnimmobilien-Marktsituation im laufenden Jahr: „Die aktuellen IMMOBILIEN . Wohnungsmarkt Trendwende Mietbremse der Regierung In Altbauwohnungen, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen dürfen die Mieten heuer nicht erhöht werden, 2026 um maximal ein Prozent, 2027 um maximal zwei Prozent. Ab 2028 wird dann noch der Verbraucherpreisindex durch einen neuen Index für alle Mieten, also auch für freie nicht regulierte Mieten, ersetzt. Wenn dieser neue Inflationswert höher als drei Prozent ist, dürfen Vermieter von dem darüberliegenden Wert maximal um die Hälfte erhöhen. Liegt die Inflation beispielsweise bei sechs Prozent, kann der Vermieter um maximal 4,5 Prozent erhöhen. Darüber hinaus soll laut Regierungsprogramm die Mindestbefristungsdauer von Wohnungsmietverträgen von drei auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Die Wohnungspreise finden ihren Boden: In den Großstädten beginnt die Erholung, Landregionen bleiben schwierig. 2025 beginnt eine holprige Trendwende, in der sich die Spreu vom Weizen trennt. MICHAEL KORDOVSKY Credits: beigestellt/Archiv; Alex Tihonov/stock.adobe.com 60 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 2/2025

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