GELD-Magazin, Nr. 2/2025

I n der 44. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums vom 26. Februar 2025 wurden die wichtigsten Punkte der KIMVerordnung als Leitlinie für die Vergabe von Immobilienkrediten befürwortet (siehe Kasten). „Rechtlich verbindlich sind die Leitlinien des FMSG nicht“, so die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf Anfrage des GELD- Magazins und ergänzt: „Wenn aber einzelne Banken spezifische Gründe für eine Vergabepraxis haben, die von den FMSG-Leitlinien abweicht, dann sollten sie diese Gründe gegenüber der Aufsicht nachvollziehbar erläutern können. Insbesondere sollten sie dann die Vereinbarkeit mit den bestehenden verbindlichen mikroprudenziellen Vorgaben hinsichtlich einer vorsichtigen, risikobasierten und an der Leistbarkeit orientierten Kreditvergabe darstellen können.“ Und zur KIM-V äußert sich die FMA: „Die Vergabestandards der KIM-V einschließlich der Ausnahmekontingente entsprechen dem Hausverstand und stehen im Einklang mit der internationalen Praxis bei privaten Wohnimmobilienkrediten“. Das Kernproblem liegt nämlich in den stark gestiegenen Wohnimmobilienpreisen und mangelnder Leistbarkeit, insbesondere bei höheren Zinsen. Eine zu lockere Kreditvergabe würde da – historisch betrachtet – zu einer Immobilienblase und Bankenkrise führen. Wie reagieren die Banken? „Die Banken werden sich voraussichtlich weiterhin an den Vorgaben orientieren, um keine außertourliche Prüfung der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu riskieren. An den generellen Vergaberichtlinien ändert sich nichts – diese galten ja ohnehin schon vor Einführung der KIM-V als State-of-the-Art“, so Harald Draxl, Geschäftsführer beim Immobilienkreditvermittlungsunternehmen Infina. Es gibt auch einen Lichtblick: „Positiv hervorzuheben ist das 20-prozentige Ausnahmekontingent bei der vierteljährlichen Berichterstattung: Banken dürften dazu neigen, dieses Kontingent früher und regelmäßiger zu nutzen – anstatt es wie bisher bis zum Ende der halbjährlichen Periode anzusparen, was häufig dazu führte, dass oft ein Großteil des möglichen Kontingents nicht ausgeschöpft wurde.“ Die UniCredit Bank Austria reagiert auf das Ende der KIM-V: „In der UniCredit Bank Austria wurde das Risiko bei der KreditverBANKING . Finanzierungen Bald leichterer Zugang zu Wohnbaukrediten? Das bringt das Ende der KIM-Verordnung Erleichterungen für Jungfamilien, bei Zwischenfinanzierungen und der Vorfinanzierung von Förderdarlehen Mehr Flexibilität für bonitätsstarke Kunden (VKB) Es werden vermehrt Interessierte in die Banken kommen, um sich über Kredite zu informieren (Hypo NOE) Bessere Ausschöpfung von Ausnahme- kontingenten Mehr Flexibilität in Einzelfällen (VKB) Die Kreditimmobilienmaßnahmenverordnung (KIM-V) läuft Ende Juni 2025 aus. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) befürwortet jedoch weiterhin den restriktiven Rahmen der KIM-V. Wie werden die Banken reagieren? MICHAEL KORDOVSKY Credits: beigestellt/Archiv; doidam10/stock.adobe.com 18 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 2/2025

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