GELD-Magazin, Nr. 5/2024

Ausgabe Nr. 5/2024 – GELD-MAGAZIN . 19 Kapitalvermögen schützen Nicht immer läuft es an der Börse gut. Aber nicht ärgern, sondern einen kleinen Vorteil daraus ziehen: Werden im außerbetrieblichen Bereich Veräußerungsverluste aus Kapitalvermögen (z.B. Aktien, Anleihen, Fonds, Kryptowährungen) oder Derivaten erzielt, die „Neuvermögen“ darstellen und dem Steuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, können diese unter Berücksichtigung einiger Einschränkungen mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Ein Verlustausgleich ist jedoch nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen aus Kapitalvermögen im selben Jahr möglich. TPA-Tipps Besitzen Sie Wertpapiere bei unterschiedlichen Bankinstituten, ist ein „bankenübergreifender“ Verlustausgleich nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich. Hierbei müssen nicht alle Kapitaleinkünfte offengelegt werden, sondern nur jene, für die ein Ausgleich beantragt wird. Prüfen Sie vor Jahresende, ob für Sie Verkäufe von Verlustpositionen sinnvoll sind. Sie können dadurch eventuell eine Gutschrift von bereits bezahlter KESt erreichen. Es geht ums Geld: Interessante Steuertipps für 2024 und 2025. neu angeschaffte bzw. hergestellte Gebäude bei beschleunigter Abschreibung die Halbjahresregel im ersten Jahr nicht mehr gilt. Das ist auch bei der Anschaffung von Vorsorgewohnungen der Fall. Weiters interessant: Immobilien des Privatvermögens, die am 31. März 2012 infolge Ablaufs der Spekulationsfrist nicht steueranhängig waren (sogenannte Altimmobilien), können von natürlichen Personen bei Verkauf mit einer Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) von 4,2 Prozent des Veräußerungserlöses pauschal besteuert werden. Bei bestimmten Umwidmungen beträgt die Immo-ESt faktisch 18 Prozent. Tue Gutes Ein „Dauerbrenner“ der Steuerreduktion ist, dass Spenden an bestimmte Organisationen bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent der Einkünfte des laufenden Jahres als Sonderausgaben absetzbar sind. Das Gleiche gilt für Kirchenbeiträge bis zu 400 Euro jährlich. Die Arbeiterkammer weist darauf hin: „Die Spendenorganisationen bzw. Religionsgesellschaften müssen die empfangenen Beiträge dem Finanzamt melden. Die Beträge werden daher automatisch berücksichtigt.“ So einfach ist es also, Gutes zu tun – und dabei auch noch die Steuerlast zu reduzieren. Bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen von 12.816 Euro zahlt man in Österreich gar keine Einkommenssteuer, darüber hinaus wird es aber schnell teurer. Hinzu kommen noch Abgaben, mit der Sozialversicherung als besonders großem Brocken. Quelle: finanzrechner.at Österreich:Teures Pflaster 150.000 0% 140.000 130.000 120.000 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 10% 20% 30% 40% 50% 60% 7,2% 14,5% 19,8% 23,8% 26,5% 28,8% Durchschnittssteuersatz 31,2% 33,1% 34,6% 36,0% 37,2%38,1% 39,0% 39,7% 20% 30% 40% 48% 50% Steuersatz Jahreseinkommen in € Grenzsteuersatz

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