18 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 5/2024 Regierungen kommen und gehen, der alten kann man zumindest die Bekämpfung der kalten Progression zuschreiben. Aber dennoch bleibt die Abgabenbelastung hoch – wie kann man hier entgegenwirken? Eine Orientierungshilfe. Kommt die Vermögenssteuer? Eine gewisse Rolle spielt das politisch sehr heiße Eisen Vermögensbesteuerung. Monika Seywald, Steuerberaterin und Partnerin bei TPA, meint dazu: „Unklar ist derzeit, ob und wie rasch eine künftige Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich eingeführt wird. Wenn Sie sich absichern wollen, übergeben Sie Ihr Vermögen teilweise oder gänzlich bereits heuer.“ Schnellschuss soll das aber keiner werden, ein genaues Gespräch mit dem Steuerberater bleibt hier nicht erspart. Allerdings: Um gegen allfällige künftige Erbschafts- und Schenkungssteuern vorzubeugen und zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge – dies wurde vom OGH bestätigt – besteht die Möglichkeit der Schenkung von Liegenschaften unter Zurückbehaltung des Fruchtgenusses. Das bedeutet: Die Einkünfte bei vermieteten Liegenschaften bleiben beim Geschenkgeber, das zivilrechtliche Eigentum geht auf den Geschenknehmer über, sodass eine gewisse Grunderwerbsteuer (GrESt) in Kauf genommen werden muss. Nach der Flut Ein anderes bewegendes Thema: Österreich wurde heuer heftig vom Extremwetter gebeutelt. Ein finanzielles Trostpflaster ist aber möglich: Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasser-, Vermurungs- oder Sturmschäden an Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens oder beruflich genutzten Vermögens können grundsätzlich in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Aber freuen Sie sich nicht zu früh: Steuerfreie Zuwendungen, etwa aus Katastrophenfonds oder Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden, kürzen diese steuerlichen Aufwendungen. Dazu ein Tipp von TPA: „Geben Sie Ihrem Steuerberater auch steuerfreie Zuwendungen und Subventionen bekannt, andernfalls dieser Ihre Steuer zu niedrig berechnet und das später zu einem ,bösen Erwachen‘ führen kann.“ Immobilien: Abschreibung nützen Immobilien haben ein saftiges Preisniveau erreicht, aber es lässt sich an der einen oder anderen Steuerschraube drehen: Bei Investitionen in und der Inbetriebnahme von Immobilien in der zweiten Jahreshälfte ist eine volle Jahres-Abschreibung möglich, da für WIRTSCHAFT . Steuertipps Nichts zu verschenken 2025 rückt schon in Windeseile in Reichweite, ein guter Zeitpunkt um die eigenen Finanzen zu überprüfen und die Steuererklärung vorzubereiten. Was gilt es dabei jetzt und im kommenden Jahr zu beachten? HARALD KOLERUS Credits: Klaus Ranger; crizzystudio/stock.adobe.com „Unklar ist derzeit, ob und wie rasch eine künftige Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich eingeführt wird.“ Monika Seywald, Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Der kalten Progression soll ein Riegel vorgeschoben werden. Die Grafik zeigt die aktuellen Tarifstufen, sowie ihre voraussichtliche Höhe im kommenden Jahr, sie werden anhand der Inflationsentwicklung berechnet und festgelegt. Kalte Progression – Abfederung 2025 Quelle: finanzrechner.at Derzeit bis 12.816,- € bis 20.818,- € bis 34.513,- € bis 66.612,- € bis 99.266,- € ab 99.266,- € +3,84 % +3,84 % +3,83 % +3,83 % +3,83 % +3,83 % 13.308,- € 21.617,- € 35.836,- € 69.166,- € 103.072,- € 103.072,- € ab 1 Mio.€ unverändert 20 % 30 % 40 % 48 % 50 % 55 % 0 % ab 2025 Steuersatz Einkommensteuer-Tarifgrenzen in Euro
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