GELD-Magazin, Nr. 5/2024

Trotz letztendlichem Verlust waren Steuern fällig Jahre mit abwechselnden Gewinn- und Verlustrealisierungen führen zu Steuerzahlungen (KESt) in den Gewinnjahren, die kumuliert zu einem herben Kapitalschwund führen. In Summe mussten in unserem Beispiel in zehn Jahren 23.252 Euro an KESt bezahlt werden, obwohl sich der Wert des Depots nach zehn Jahren von 100.000 Euro auf 64.488 Euro verringert hat! ten Wertpapiervermögens und aus der Häufigkeit der Kauf-/und Verkaufsentscheidungen ergeben. Sie können damit tatsächlich viel Geld sparen! Lösungsansätze für Deviseninländer Die einfachste Lösung ist, bis zur Auszahlung des Guthabens keine Gewinne oder Verluste zu realisieren. Damit müssen Sie aber jede Börsenphase bzw. Aktien- oder Fonds-Kursschwankungen aussitzen. Sollten Sie aber ab und zu Gelegenheiten nützen wollen, um einen erzielten Gewinn bei einer Position zu realisieren, dann verfolgen Sie während des Jahres und insbesondere gegen Ende des Jahres unbedingt Ihren „KEStÜberhang“ – also, was Ihnen netto an KESt abgezogen wurde. (Bei Verlustrealisierungen wird Ihnen innerhalb eines Kalenderjahres automatisch nach einem KESt-Abzug diese wieder gutgeschrieben – zumindest maximal in der Höhe einer bereits bezahlten KESt). Sollte Ihr Steuerkonto also durch Gewinnrealisierungen gegen Jahresende ein latentes KESt-Guthaben (Überhang) aufweisen, können Sie sich dieses durch Realisierung von Verlustpositionen wieder zurückholen. Sollten Sie an den Verlustpositionen prinzipiell festhalten wollen, da Sie erwarten, dass diese potenziell Kurssteigerungen versprechen, dann kaufen Sie sie einfach zeitnah wieder ins Depot. Die KESt-Gutschrift haben Sie jedenfalls innerhalb des Kalenderjahres lukriert. Forderung an die Politik Im Programm der „alten“ Regierung stand seit Beginn ihrer Konstituierung, wieder eine Behaltefrist einzuführen, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei wären. Dem mittlerweile abgedankten Finanzminister Magnus Brunner gelang es jedoch in all den Jahren nicht, sich innerhalb der Koalition durchzusetzen. Den schönen Worten folgten keine Taten. Auch das sogenannte Vorsorgekonto, bei dem Kapitalgewinne nach einer bestimmten Veranlagungsdauer KESt-frei wären, wurde nicht umgesetzt. Die Konsequenz ist, dass Kapitalanlagen in Wertpapiere an Attraktivität einbüßen. Im zweiten Quartal 2024 machte das Geldvermögen der privaten Haushalte in Österreich laut OeNB 833 Milliarden Euro aus. Davon lagen 188 Milliarden Euro auf praktisch unverzinsten täglich fälligen Einlagenkonten, weitere 115 Milliarden Euro auf niedrig verzinsten Sonstigen Einlagenkonten. Laut Bundesvoranschlag 2024 erwartet die Regierung heuer 5,6 Milliarden Euro an KESt-Einnahmen, vergleichsweise dazu gehen der Bevölkerung jährlich zig Milliarden Euro an Kaufkraft verloren, da die Zinsen unterhalb der Inflationsrate liegen. Mit der KESt werden damit de facto reale Verluste besteuert. KONOTOWERT JAHRESBEGINN REALISIERTER GEWINN/VERLUST STEUERN KONTOWERT JAHRESENDE Jahr 1: 100.000 € +20 % = 20.000 € 27,5 €% = -5.500 € 114.500 € Jahr 2: 114.500 € -20 % = -22.900 € 0 % 91.600 € Jahr 3: 91.600 € +20 % = 18.320 € 27,5 % = -5.038 € 104.882 € Jahr 4: 104.882 € -20 % = -20.976 € 0 % 83.906 € Jahr 5: 83.906 € +20 % = 16.781 € 27,5 % = -4.615 € 96.072 € Jahr 6: 96.072 € -20 % = -19.214 € 0 % 76.858 € Jahr 7: 76.858 € +20 % = 15.372 € 27,5 % = -4.227 € 88.002 € Jahr 8: 88.002 € -20 % = -17.600 € 0 % 70.401 € Jahr 9: 70.401 € +20 % = 14.080 € 27,5 % = -3.872 € 80.610 € Jahr 10: 80.610 € -20 % = 16.122 € 0 % 64.488 € Ausgabe Nr. 5/2024 – GELD-MAGAZIN . 15 Kapitalertragsteuer Die Kapitalertragsteuer (KESt) beträgt in Österreich 27,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage der KESt ist der realisierte Gewinn beim Verkauf von Aktien bzw. Fondsanteilen und der Gesamtbetrag von Dividenden. Bei Depots bei österreichischen Brokern oder österreichischen Banken wird die KESt automatisch einbehalten und abgeführt. Der damit versteuerte Gewinn muss dann nicht mehr in der Steuerklärung angegeben werden. Führt man ein Depot bei einem ausländischen Broker oder einer ausländischen Bank, müssen die Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden und die KESt selbst ans Finanzamt abgeführt werden. Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren können mit Gewinnen aus Wertpapieren, Dividenden und Gewinnen aus Kryptowährungen ausgeglichen werden. Das ist aber immer nur im selben Kalenderjahr möglich. Einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag gibt es nicht. Somit ist es besonders gegen Jahresende wichtig, sein Depot genau zu beobachten, um Verluste nicht zu verschenken.

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