GELD-Magazin, Nr. 4/2024

VERSICHERUNG . Kurzmeldungen 70 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 4/2024 Credits: beigestellt/Archiv; pixabay Katastrophenalarm. Schwere Unwetter sind über große Teile Österreichs gezogen und haben massive Verwüstungen angerichtet. Besonders betroffen waren Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Allein die Wiener Städtische Versicherung rechnet mit Schäden in der Höhe von rund fünf Millionen Euro. „Ein Problem ist, dass viele Haushalte für Hochwasserschäden nur die Basisabsicherung bei ihren Versicherungen gewählt haben und damit sind die Leistungen limitiert“, sagt Wiener Städtische Generaldirektor-Stellvertreterin Sonja Brandtmayer. In den Versicherungspolizzen für Eigenheim und Haushalt bewegen sich die Limits zwischen 5.000 und 10.000 Euro, jedoch gibt es die Möglichkeit, die Versicherungssumme für Hochwasser zu erhöhen. Übrigens: Der Rückversicherer Munich Re hat Bilanz über die Naturkatastrophen des ersten Halbjahres 2024 gezogen. Der Gesamtschaden belief sich demnach auf 120 Milliarden Dollar, umgerechnet sind das circa 110 Milliarden Euro. Sonja Brandtmayer, Wiener Städtische GeneraldirektorStellvertreterin Unwetter: Massive Schäden ­ Lebensversicherung Um die Zinsen umgefallen Extreme Hitze: Ein Stornogrund Schweißtreibender Urlaub. Die extreme Hitze, vor allem auch im Süden Europas, wie Griechenland und Italien, macht derzeit Einheimischen und Touristen gleichermaßen zu schaffen. Aber ist das auch ein Grund, von einer Reise zurückzutreten? Verena Pronebner, ÖAMTC-Juristin, erklärt die Situation: „Für die Stornierung einer Pauschalreise kann auch die individuelle, zum Beispiel gesundheitliche, Situation des oder der Reisenden wichtig sein: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise für manche Personen durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein. Man sollte bei Fragen dazu unbedingt mit dem Veranstalter oder dem Reisebüro Kontakt aufnehmen.“ Individualreisende können wiederum ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung einer individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab. „Im Ernstfall empfiehlt sich jedenfalls die Kontaktaufnahme mit der Unterkunft, um gegebenenfalls auch eine Kulanz-Lösung zu erreichen“, empfiehlt Pronebner. OGH. Das Thema ist eigentlich seit Jahren ausjudiziert. Natürlich ist es für die Versicherungsnehmer ärgerlich, wenn sie beim Rücktritt von einer unter Umständen vor Jahrzehnten abgeschlossenen Lebensversicherung Zinsen nur für drei Jahre bekommen. Der OGH hat aber gezeigt, dass er nicht die Absicht hat, seine Meinung zu ändern. Wolfgang Reisinger, Lektor WU Wien, bestätigt das im Fachmagazin AssCompact. Ein Versicherungsnehmer, der von einer Fondsgebundenen Lebensversicherung zurückgetreten war, begehrte erneut die Zahlung der Vergütungszinsen von 1997 bis 2013. Die Unterinstanzen wiesen das Begehren ab, der OGH verneinte überhaupt die Möglichkeit eines neuerlichen Prozesses. Sommerzeit: Unfallzeit Aufwärmen. In den Sommermonaten rechnet das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) mit rund 66.000 Verletzten bei Sport- und Freizeitaktivitäten, was einem Anstieg von immerhin rund 1.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders Sportarten wie Fußball, Wandern und Mountainbiken tragen erheblich zur Gesamtzahl bei. Vor allem das beliebte „Kicken“ ist nicht zu unterschätzen: „Das KFV erwartet im Sommer mehr als 9.000 Verletzte allein beim Fußballspielen, was 14 Prozent aller Sportverletzungen im Sommer ausmacht.“ Um das Risiko zu minimieren, empfiehlt Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Fachbereichs Sport- und Freizeitsicherheit im KFV, eine gute Vorbereitung durch Kraft-, Ausdauer- und Koordinationstrainings, das Tragen spezieller Schutzausrüstung, fußballspezifisches Aufwärmen und ausreichende Regeneration. Vor allem bei hochsommerlichen Temperaturen. Johanna Trauner-Karner, Kuratorium für Verkehrssicherheit

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