GELD-Magazin, Nr. 4/2024

Der Stein des Anstoßes trägt das Kürzel SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation), was zu Deutsch einfach gesagt Offenlegungsverordnung bedeutet. Diese ist 2021 in Kraft getreten und hat sich zum Ziel gesetzt, Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen bzw. Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Der Haken daran: Die Einordnung nach SFDR ist gar nicht dazu geeignet, um Auskunft über den Nachhaltigkeitsanspruch von Finanzprodukten zu geben! Veränderte Bedingungen Zu dieser Erkenntnis kommt das Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) in seinem diesjährigen Marktbericht. FNG-Geschäftsführerin Verena Menne erklärt dem GELDMagazin die Hintergründe: „Als die Offenlegungsverordnung 2018 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, hatte Sustainable Finance noch einen wesentlich geringeren Stellenwert in der Finanzbranche. Der EU-Kommission ging es daher zunächst darum, Anbieter von Produkten mit Nachhaltigkeitsanspruch dazu zu verpflichten, offenzulegen, was genau sie in diesem Bereich tun.“ Das Ziel der Offenlegungsverordnung war also gar nicht, einen Standard für Nachhaltige Geldanlagen festzusetzen. Menne weiter: „Dass der Markt jetzt Artikel-8 und -9 als Produktkategorien verwendet, zeigt, dass Sustainable Finance im Mainstream angekommen ist und der Bedarf nach Standardisierung vorhanden ist. Die Finanzmarktteilnehmer benötigen klare Regeln, um Risiken im Zusammenhang mit möglichen Greenwashing-Vorwürfen minimieren zu können. Die Offenlegungsverordnung bleibt aber hinter diesem Anspruch zurück, da sie unter anderen Vorzeichen, nämlich als reines Transparenzinstrument, entwickelt wurde. Darüber hinaus ist es auch bei der Fülle und Geschwindigkeit, mit der die Sustainable-Finance-Regulatorik entwickelt wurde, nicht verwunderlich, dass nicht alle Regularien perfekt sind.“ Notwendige Verbesserung Die Expertin fordert daher eine Nachadjustierung: Die Eckpunkte für eine erfolgreiche Anpassung der EU-Regulatorik, die wir in Zusammenarbeit mit ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) erarbeitet haben, zeigen die noch vorhandenen Schwachstellen auf. Eine umfassende Überarbeitung der SFDR wird notwendig sein, um die Anforderungen an die Praxis zu erfüllen. Die SFDR wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Es wird erwartet, dass danach eine Anpassung folgt. Es wird diskutiert, dass die Verordnung der MÄRKTE & FONDS . Nachhaltigkeits-Studie Kritik an EU-Verordnung Top-Ten der unternehmensbezogenen Ausschlusskriterien in Österreich In österreichischen Nachhaltigkeitsfonds sind kontroversielle Waffen wie Streubomben und AntiPersonen-Minen verpönt. Was zu Diskussionen führen könnte: Wäre die Ukraine nicht zum Einsatz solcher Waffen berechtigt, wenn das auch Russland tut? ESG-Investments wachsen kräftig weiter, allerdings könnten die Rahmenbedingungen besser sein. Vor allem bei der EU-Offenlegungsverordnung müsste nachgezogen werden, fordern Experten. HARALD KOLERUS Credit: beigestellt/© Christina Ohmann „Sustainable Finance ist im Mainstream angekommen.“ Verena Menne, FNG-Geschäftsführerin 28 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 4/2024 Quelle: FNG – Forum Nachhaltige Geldanlagen in Prozent 85 % 84 % 84 % 74 % 72 % 71 % 52 % Streubomben & Anti-Personen-Minen Verstöße gegen Arbeitsrechte Verstöße gegen Menschenrechte Fossile Energieträger / Kohle ABC-Waffen Tabak Kernenergie Korruption / Bestechung Verstöße gegen Umweltgesetze Sämtliche Waffen 50 % 85 % 85 %

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