GELD-Magazin, Nr. 3/2024

Greenpeace schätzt, dass in Österreich zwischen 205.700 und 251.500 Wohnungen leer stehen, was etwa 17,35 Millionen m² ausmacht und einer Leerstandsquote von rund 4,7 Prozent entspricht. Die höchsten Leerstandsquoten haben Kärnten und Tirol mit 5,7 bzw. 5,6 Prozent, die niedrigsten Wien (3,4 %) und Vorarlberg (3,9 %). Gleichzeitig herrscht Wohnungsmangel. Daher wird die Schaffung von Wohnraum und die Bekämpfung spekulativer Wohnraumakkumulation diskutiert. Eine Maßnahme ist die Einführung von Leerstandsabgaben, um Anreize zur Vermietung oder zum Verkauf zu schaffen. Diese Strategie gehört zur angebotsorientierten Wirtschaftspolitik und hat eine lange Historie: Schon 1982 verabschiedete Wien ein Gesetz für eine monatliche Abgabe auf unvermietete Wohnungen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte jedoch 1985 diese Abgabe für verfassungswidrig, da die Gesetzgebungskompetenz beim Bund lag. Vorreiter Steiermark, Tirol und Salzburg Während des Immobilienbooms in der Niedrigzinsphase bis 2022 wurden sowohl regional als auch auf Bundesebene immer wieder Debatten über leistbaren Wohnraum geführt. Die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Tirol nahmen 2022 eine Vorreiterrolle ein, indem sie Landesgesetze zur „Sanktionierung“ von leerstehendem Wohnraum verabschiedeten. Den Anfang machte die Steiermark mit dem „Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG)“, das den Gemeinden ab dem 1. Oktober 2022 die Ermächtigung erteilte, Abgaben auf leerstehende Wohnungen zu erheben. Dieses Gesetz betrifft Wohnungen, die für mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz gemeldet sind. Die Abgabe für eine 100 m² große Wohnung liegt bei maximal 1.000 Euro pro Jahr. Ausnahmen gelten für Bauten mit bis zu drei Wohnungen, in denen der Eigentümer selbst seinen Hauptwohnsitz hat, Vorsorgewohnungen für Kinder, notIMMOBILIEN . Abgaben Leerstandsabgabe auf unvermietete Zweitwohnungen Ab Juli 2024 obliegt es den Bundesländern, ob und in welcher Höhe sie eine Leerstandsabgabe einheben. Für leerstehende Wohnungen drohen jährliche Belastungen von bis zu mehreren tausend Euro. MICHAEL KORDOVSKY Im Falle Salzburger Neubauwohnungen drohen sogar Abgaben bis 5.000 Euro pro Jahr. Credits: Archiv; F. Krawen/stock.adobe.com 74 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 3/2024

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