GELD-Magazin, Nr. 2/2024

Wohnbauförderdarlehen auf max. 1,5 Prozent wird eine unterschiedliche Auswirkung je nach Bundesland haben. Es gibt solche, wo die derzeitigen Zinskonditionen bereits günstiger sind als die propagierten 1,5 Prozent. Somit wird dieser Aspekt nur eine moderate Auswirkung auf mehr Kreditvergaben haben“, so Draxl. Eine weitere Hilfe bietet das 100-Milionen-Euro-Wohnpaket von der UniCredit Bank Austria für bis zu 500 Familien in Österreich: Für den Erwerb des ersten Eigenheims bekommen Familien (mindestens zwei als Hauptwohnsitz gemeldete Personen ohne weiteren Immobilienbesitz) ab Anfang April 2024 Fixzinskredite bis zu 200.000 Euro zu Konditionen von 2,99 Prozent p.a. fix auf zehn Jahre. Das Gesamtfinanzierungsvolumen ist mit 500.000 Euro limitiert. Im Vergleich zur neuen Wohnbaukreditvergabe der Banken an private Haushalte im Jahr 2023, deren Volumen bei 10,4 Milliarden Euro lag, ist diese Aktion der UniCredit Bank Austria zwar ein kleiner Impuls, fällt aber volkswirtschaftlich nicht stark ins Gewicht. Allerdings könnten weitere Förderimpulse anderer Kreditinstitute folgen. KIM-Verordnung nun vereinfacht Zwar bleiben die üblichen restriktiven Regeln der KIM-VO weiter erhalten, aber einheitlich für ein Fünftel des Immobilienkreditvolumens der Banken gelten voraussichtlich ab 1. Juli 2024 nun Ausnahmen. Die Vorteile skizziert Draxl: „Bis dato musste die Bank in den drei Kategorien Belehnungsquote, Schuldendienstquote und Laufzeit mit unterschiedlichen Ausnahmeprozentsätzen arbeiten, da jede Kategorie eigens gewichtet war. Nachdem der Großteil (ca. zwei Drittel) der Kreditanfragen meist an der strengen Schuldendienstquote von max. 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens scheitert und die Banken bis dato in diesem Bereich nur zehn Prozent Ausnahmekontingent hatten, verbessert sich die Situation mit der neuen Vereinfachung in diesem Bereich merklich.“ Für eine Jungfamilie mit monatlichem Gesamteinkommen von 3.500 Euro netto, die eine 300.000 Euro-Wohnung kaufen möchte, aber nur die Nebenkosten abdecken kann und 15.000 Euro weitere Eigenmittel einbringt, bedeutet dies laut Draxl: „In diesem Fall gilt es, eine Bank zu finden, welche genau im Bereich der Belehnungsquote eine Ausnahme machen kann. Dabei greift der Infina auf über 120 Banken zurück. Darüber hinaus wäre es möglich, über alternative Sicherheiten wie Liegenschaften, Wertpapierdepots, Rückkaufswerte von Versicherungen die Belehnungsquote bzw. die Eigenkapitalquote zu verbessern.“ Temporäre Streichung der Grundbuchseintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) und der Pfandrechtseintragungsgebühren (1,2 % der Höhe des eingetragenen Pfandrechts) für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro: Diese Nebenkosten entfallen für nach dem 31. März abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Die Gebührenbefreiung kann zwischen Juli 2024 und Juli 2026 beantragt werden. Voraussetzung: Eigennutzung und Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses. Wohnbauförderdarlehen: Die einzelnen Bundesländer sollen in den Jahren 2024 und 2025 Darlehen mit einem Höchstbetrag von 200.000 Euro und einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren (maximal 30 Jahre) gewähren, wobei der Zinssatz maximal 1,5 Prozent p.a. betragen darf. Die effektive Zinsbelastung der Länder wird durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 Prozent gedeckelt. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt. Unterstützung in der Schaffung von Wohneigentum Infina-Fallbeispiel: Förderung in Tirol Familie mit einem Kind kauft eine neue 79 m2 große wohnbaugeförderte Eigentumswohnung (Erstbezug). Kaufpreis: 400.000 Euro Eigenmittel: 100.000 Euro Einkommen: 3.150 Euro 14 mal jährlich Leasingaufwendungen: 180 Euro/Monat Kaufnebenkosten: 6 % Küche/Einrichtung: 20.000 Euro Finanzierungsnebenkosten: 10.000 Euro Finanzierungsbedarf: 354.000 Euro Die Monatsrate auf 35 Jahre mit einem Fixzinssatz auf 15 Jahre von z.B. 3,75 % beträgt aktuell ca. 1.520 Euro pro Monat und liegt über der 40 %-Schuldendienstquote. Die Lösung: Wohnbauförderung im Rahmen der verdichteten Bauweise: Entweder Förderdarlehen von 154.050 Euro auf 37,5 Jahre oder nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss (Wohnbauscheck) von 35 % des Darlehens iHv. 53.917,50 Euro. Staffelrate bei Förderdarlehen: Erste fünf Jahre 64 Euro; Kreditrate der Bank sinkt auf 860 Euro, also Gesamtrate von 924 Euro (in den ersten 5 Jahren). Im Falle des Wohnbauschecks monatliche Rückzahlung von 1.290 Euro. Fazit: beides machbar! „Es gibt Bundesländer, wo die derzeitigen Zinskonditionen bereits günstiger sind als die propagierten 1,5 Prozent.“ Harald Draxl, Geschäftsführer bei Infina Ausgabe Nr. 2/2024 – GELD-MAGAZIN . 71

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