Zur Unterstützung von der zuletzt schwächelnden Baukonjunktur und zur Schaffung von mehr und leistbarem Wohnraum hat die Regierung in Österreich am 27. Februar 2024 ein Konjunkturpaket für den Wohnbau mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,5 Milliarden Euro präsentiert. Dabei geht es um steuerliche Anreize zur Unterstützung der Bauwirtschaft, befristete Maßnahmen zur Erleichterung der Schaffung von Wohneigentum und diverse Förderungen (siehe Kästen). Ziel ist die Schaffung von 25.000 zusätzlichen Wohneinheiten, davon je 10.000 Eigentum und Miete und 5.000 Sanierungen. Baupaket als Erleichterung Die temporäre Streichung der Nebenkosten und die neuen Förderdarlehen des Bausparpakets kommentiert Bernhard Reikersdorfer, Managing Director von RE/MAX Austria: „All diese Maßnahmen werden die Finanzierbarkeit von Eigentum verbessern und den Immobilienerwerb für viele Menschen erleichtern bzw. den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung wieder möglich machen. Das wird auch dazu führen, dass die Transaktionszahlen wieder steigen werden. Auf die Preise werden diese Maßnahmen kurzfristig wenig bis keine Auswirkungen haben.“ Etwas differenzierter betrachtet es Harald Draxl, Geschäftsführer des Finanzierungsberatungsunternehmens Infina: „Wir erwarten uns jedenfalls einen Impuls für die Bau- und Kreditwirtschaft, wenngleich dieser nicht allzu groß ausfallen wird. In Bezug auf die neue Gebührenbefreiung kann gesagt werden, dass eine Einsparung von max. 11.500 Euro bei einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro Kaufpreis und 500.000 Euro Kredit zwar einen großen Einsparungsbetrag darstellt, aber deshalb die Bonität der Kreditnehmer nicht massiv verstärkt wird.“ Auch die neuen Förderdarlehen sind kein „Wundermittel“: „Der Zinszuschuss für IMMOBILIEN . Neuer Förderungstrend Erleichteter Kauf von Wohneigentum Anreize für Immobilienanleger Zur Schaffung von neuen Mietwohnungen (Anlegerwohnungen) gibt es einen steuerlichen Anreiz: Für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Januar 2027 fertiggestellt werden bzw. wurden und den definierten ökologischen Standards entsprechen, kann drei Jahre lang der dreifache Abschreibungssatz von 4,5 Prozent verwendet werden. Ein weiterer Punkt sind Sanierungsförderungen wie zum Beispiel der Ökozuschlag für zu Wohnzwecken vermietete Gebäude: Thermisch-energetische Sanierungen, wie Dämmung von Außenwänden, der Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen oder der Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung sollen auf zwei Jahre befristet steuerlich begünstigt werden. Konkret vorgesehen ist ein „Öko-Zuschlag“ in der Höhe von 15 Prozent der Aufwendungen, bei zu berücksichtigenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Ein neues Förderpaket der Regierung für den Wohnbau und eine administrative Lockerung der KIM-VO erleichtern die Schaffung von Wohneigentum. Das GELD- Magazin sprach mit einem Wohnbau-Finanz-Experten über aktuelle Fördertrends. MICHAEL KORDOVSKY Credits: Archiv; pixabay 70 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 2/2024
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