Der Schaden ist der Humus des Versicherungsmaklers“, erklärte die Versicherungsmaklerin Claudia Ilk in ihrem Vortrag auf der diesjährigen Maklertagung in Rust. Mit der Provision des Maklers sei auch das Schadensmanagement inkludiert. Dies bedeute auch, dass der Makler quasi als Bundesgenosse des Kunden für diesen in die Presche springe, wenn ein Schaden von einer Versicherung zu Unrecht abgelehnt werde, erklärt sie. „Wir können für den Kunden bewirken, dass der Schaden nicht abgelehnt wird.“ Sie erzählte das Beispiel eines aufgrund eines Gewitters entlaufenen Wasserbüffels, der am Nachbarsgrundstück den Tod eines Zuchtfalken ausgelöst habe, was zu einem Schaden von rund 68.000 Euro geführt habe. Die Versicherung argumentierte zunächst auf höhere Gewalt. Ihr Maklerbüro konterte, dass die Wasserbüffel aber schon öfters ausgebüxt seien, und zwar nicht nur bei Gewitter. Dieser Argumentation wurde schlussendlich stattgegeben und die Schadenssumme von der Versicherung beglichen, da diese auch grobe Fahrlässigkeit inkludierte. Neben dem Einspruch bei ungerechtfertigten Ablehnungen der Versicherungen bedeute Schadensmanagement auch für eine möglichst schnelle Schadenabwicklung zu sorgen, Deckungen anhand von Bedingungen zu prüfen, Fristen zu wahren und Zinsansprüche geltend zu machen. Sie betont dabei, dass die Versicherungen nach einem Monat Zinsen zahlen müssen. Idealer Nutzen Nur der Versicherungsmakler ist aufgrund seines gesetzlichen Auftrages aus dem Maklergesetz seinen Kunden verpflichtet. Der Makler tritt also immer als Bundesgenosse des Kunden auf und hilft durch seine Expertise und Erfahrung im Versicherungsvertragsrecht bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Jedoch ist der Zusatznutzen des Maklers nicht allein auf den Eintritt eines Schadensfalles begrenzt. Davor hat der Makler in der Praxis laufend die Richtigkeit, der von ihm vermittelten Verträge zu prüfen. Diese Überprüfung schließt eine Kontrolle der bestehenden Versicherungsverträge durch eine laufende Risikoanalyse mit ein. Durch die Kommunikation mit dem Kunden soll der optimale Versicherungsschutz hergestellt bzw. angepasst werden. Der Versicherungsmakler muss in jedem Fall bestimmtes Fachwissen in Bezug auf typische Risiken aufweisen und muss sich durch entsprechende Fortbildung über mögliche neue Risiken informieren, wie Univ. Prof. Dr. Martin Schauer (Zivilrecht Uni Wien) die Pflichten des Versicherungsmaklers in einem Vortrag erläutert. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Makler nicht das spezifische Fachwissen VERSICHERUNG . Versicherungsmakler Der Bundesgenosse Der Versicherungsmakler geht mit seinem Kunden durch dick und dünn. Dieses gesetzlich geregelte Naheverhältnis kann gerade bei Schadensfällen für den Versicherungsnehmer von großer Bedeutung sein. CHRISTIAN SEC Der Makler steht bei Schadensfällen ganz klar auf der Seite des Kunden. Credit: Shisu_ka/stock.adobe.com „ 68 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 5/2023
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