GELD-Magazin, Nr. 5/2023

nungskäufen und liegen aktuell (per 20.10.) bei variabel ca. 5,25 Prozent p.a. und im Falle 20-jähriger Fixzinsbindungen bei 4,25 bis 4,50 Prozent. „Im Zusammenhang mit Wohnbaufördermitteln schreibt das jeweilige Bundesland der finanzierenden Bank vor, dass bestimmte Zinssätze nicht überschritten werden dürfen bzw. im Falle von Fixzinsangeboten diese mindestens mit einem 10-jährigen Fixzinssatz angeboten werden“, so Draxl. Attraktive Förderungen Förderungen erleichtern die Baufinanzierung, wenn man die Regeln kennt. Für Neubauförderungen zählt die Maximalfläche von 150 m2. Der Antragsteller darf kein weiteres Eigentum besitzen und ein Einkommenslimit nicht übersteigen. „Handelt es sich um ein bestehendes Objekt, das saniert wird, kommt meist eine Sanierungsförderung in Betracht. Im Falle eines bestehenden Objekts, das saniert und mit neuem Wohnraum erweitert wird, handelt es sich um eine Sanierungsförderung mit Erweiterung des Wohnraums. In beiden Fällen kann der Kunde zwischen einem Einmalzuschuss (EZ) im Schnitt von ca. 25 Prozent der förderbaren Gesamtkosten oder einem laufenden Annuitätenzuschuss im Schnitt von ca. 35 Prozent der jeweiligen Annuität eines Bankkredites wählen. Der Annuitätenzuschuss wird jedoch maximal auf zwölf Jahre gewährt und wird halbjährlich vom Land auf das Kreditkonto ausbezahlt“, erklärt Draxl. Im Rahmen einer Sanierungs- und Erweiterungsförderung kann der Kunde optional auch eine Neubauförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Die neue Wohnnutzfläche muss mindestens 75 Prozent von der dann gesamt genutzten Wohnfläche betragen. „Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich dann um eine Eigenheimförderung oder um eine Förderung im Rahmen der verdichteten Bauweise handelt“, so Draxl. Wohnbauförderungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und bei Detailfragen sollte die jeweilige Wohnbauförderstelle bei der Bezirkshauptmannschaft kontaktiert werden. Vor Baubeginn: Prüfung der Statik, erlaubte Gebäudehöhe sowie den Abstand zum Nachbargebäude und Baugenehmigung einholen. Nach Genehmigung sollten für das Projekt verschiedene Angebote und Kostenvoranschläge für einzelne Arbeitsschritte eingeholt werden. Finanzierungsmöglichkeiten sollten ausgelotet werden und noch vor Baubeginn sollten nach Ausarbeitung eines Finanzierungsplans alle Förderungen beantragt sein. Eventuell macht es bei älteren Gebäuden unter Förderaspekten Sinn, die Aufstockung mit einer Kernsanierung und/oder thermischen Sanierung zu verknüpfen. Eine gute Trittschalldämmung sollte unter dem neuen Stockwerk den Geräuschpegel minimieren. Das ist bei einer Aufstockung zu beachten: Vor Baubeginn: Verlauf von Baulandgrenzen, Abstand zu Nachbarn, Sickerlösungen für Regenwasser und bautechnische Übergänge prüfen sowie Baugenehmigung einholen. Nach erfolgter Baugenehmigung Kostenvoranschläge für einzelne Arbeitsschritte einholen und Finanzierungskonzept unter Betrachtung der Förderungen erstellen. Förderanträge sollten vor Baubeginn gestellt werden. Der Zubau kann von Familienmitgliedern bewohnt oder auch später einmal vermietet werden und ist somit vielseitig nutzbar. Da die Bodenplatte ohnehin erforderlich ist, könnte sich, je nach Ausrichtung des Bestandsgebäudes, gleich ein zweistöckiger Anbau lohnen. Das ist bei einem Anbau zu beachten: Ausgabe Nr. 5/2023 – GELD-MAGAZIN . 65

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