Highlights der aktuellen Version der EU-Gebäuderichtlinie „EPBD“ Neubauten sollten ab 2028 emissionsfrei sein. Energieeffizienzklassen von A bis G, wobei G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht. Emissionsfreie Gebäude sind Klasse A. Wohngebäude sollten bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Rasches Handeln von Vorteil Heute machen staatliche Förderungen und überschaubare Finanzierungkosten die Sanierung noch erschwinglich. Setzt sich die aktuelle Variante der EPBD durch, drohen Nachfrageschübe bei diversen Handwerksdienstleistungen, Wärmepumpen, PelletsHeizungen, Dämmstoffen, Türen und Fenstern und somit Liefer- und Termin-Engpässe sowie entsprechende Preisexplosionen in den Jahren 2028 bis 2032. Auch ist fraglich, ob die relativen Förderungen (in Prozent der Investitionssummen) in diesen Jahren noch so großzügig ausfallen werden wie heute. Je früher energetische Sanierungsprojekte gerade deshalb jetzt in Anspruch genommen werden, desto besser. Laut Statistik Austria sind auch die Baukosten für den Wohnhaus- und Siedlungsbau von April auf Mai 2023 um 2,6 Prozent angestiegen. Darüber hinaus amortisieren sich die Maßnahmen über eingesparte Heiz- und Stromkosten laut Infina – und zwar in Zeiträumen von fünf bis zehn Jahren bei der Installation einer neuen Heizung bis hin zu zehn bis fünfzehn Jahren bei der erstmaligen Dachdämmung. Finanzierung erforderlich Aufgrund der hohen Kosten läuft eine Sanierung in vielen Fällen nicht ohne Fremdfinanzierung durch Banken und diverse Fördermittel. Dazu Harald Draxl, Geschäftsführer beim Finanzierungsberatungsunternehmen Infina: „Die Finanzierung einer energetischen Sanierung ist in der Regel als Kombination zwischen einer Bank- oder Bausparkassenfinanzierung und einer zusätzlichen Finanzierung des jeweiligen Bundeslandes im Rahmen einer Altbausanierungsförderung darstellbar. Die jeweilige Förderung kann in diesem Bereich entweder als Annuitätenzuschuss auf die Kreditrate des Bank- bzw. Bausparkassendarlehens auf maximal zehn bis zwölf Jahre oder als Einmalzuschuss auf die anzurechnende Investitionssumme beantragt werden.“ Staatliche Förderung: Sanierungsbonus für Private 2023/24 Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus In Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, gibt es Sanierungs-Schecks für umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 Prozent führen und Einzelbauteilsanierungen. Höhe des Investitionskostenzuschusses: Einzelbauteilsanierung: max. 3.000 Euro Teilsanierung 40 %: max. 6.000 Euro Umfassende Sanierung guter Standard: max. 9.000 Euro Umfassende Sanierung klimaaktiv max. 14.000 Euro Bei Einsatz von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % der gedämmten Flächen) erhöht sich die max. Förderung um 50 Przent. Generell gilt: Die Förderung ist mit max. 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Ausgabe Nr. 3/2023 – GELD-MAGAZIN . 59
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