56 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 3/2023 Credits: beigestellt; UBM Development / IONOMO GmbH Maklergesetz. Mit 1. Juli trat das Bestellerprinzip im Maklergesetz in Kraft. Bei Wohnungsmietverträgen hat der erste Auftraggeber nun für die gesamte Vermittlerprovision aufzukommen. Verstoßen Makler dagegen, drohen ihnen Verwaltungsstrafen bis zu 3600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind (auch Reihen- und Einfamilienhäuser). Die Provisionsvereinbarung mit Wohnungssuchenden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Vermieter oder Verwalter keinen Maklervertrag abgeschlossen haben, damit Wohnungssuchende als Erstauftraggeber provisionspflichtig werden oder der Makler die Mietwohnung mit Einverständnis des Vermieters oder Verwalters zum Zweck der Vermietung angepriesen hat. Da üblicherweise der Vermieter als Erstauftraggeber den Maklervertrag abschließt, werden Makler voraussichtlich keinen provisionsfreien Vertrag mehr mit Mietern eingehen, was laut Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtschutzversicherung, zu einem Entfallen von Informationspflichten der Makler gegenüber potenziellen Mietern führen kann. Mit Wohnungssuchenden können Immobilienmakler weiterhin eine Provision vereinbaren, wenn diese als erste Auftraggeber bei der Vermittlung tätig geworden sind, jedoch nur dann, wenn Vermieter oder Verwalter weder am Unternehmen des Immobilienmaklers beteiligt sind noch maßgeblichen Einfluss darauf nehmen können. Wohnraumvermittlung: Bestellerprinzip wurde mit 1. Juli eingeführt Hypothekarkredite: Jetzt wird's eng Verteuerung. Die Zinserhöhungen der EZB und der daraus resultierende Anstieg der Kreditraten bringt Eigenheimbesitzer zunehmend in finanzielle Bedrängnis. Österreichs größtes Tarifvergleichsportal durchblicker hat dazu im Mai und Juni 1.200 ÖsterreicherInnen befragt. Demnach finanzieren 46 Prozent ihr Eigenheim mittels eines variabel verzinsten Kredites. 53 Prozent davon (rd. 200.000 Haushalte) befürchten mittlerweile, dass sie bei weiter steigenden Zinsen ihre Kreditrate nicht mehr stemmen können. Die variablen Zinsen für Immokredite haben sich seit Ende des Vorjahres auf vier Prozent mehr als verdoppelt. Die Konditionen für fix verzinste Immobiliendarlehen sind dagegen weitgehend stabil geblieben und liegen mittlerweile deutlich unter den variablen Angeboten. DIE ZAHL DES MONATS +24 Prozent Höhere Mieten. Bereits in April und Mai sind die Richtwertmieten in Österreich um 8,5 Prozent gestiegen. Nun folgte mit 1. Juli wieder eine Erhöhung der Kategoriemieten, was rd. 135.000 Haushalte betrifft, um weitere 5,5 Prozent. Die Erhöhung im Juli ist die vierte innerhalb der vergangenen 15 Monate, wonach sich der Mietzins für die rd. 135.000 betroffenen Haushalte in diesem Zeitraum um gut 24 Prozent erhöhte. Betroffen von dieser Erhöhung sind alle MieterInnen von Gebäuden, auf die das Mietrechtsgesetz (MRG) anwendbar und der Mietvertrag vor dem 1. März 1994 abgeschlossen worden ist. Eine Mietpreisbremse lehnt die Bundesregierung weiterhin kategorisch ab. Die Rufe nach einer Preisbremse seitens SPÖ und Arbeiterkammer werden jedoch immer lauter. Unter dem Motto „Stopp der MietPreis-Spirale!“ möchte man die Regierung zum Umdenken bewegen. UBM Development Weltweit höchstes Holzhaus Planung. UBM Development übernahm das Projekt von der Signa-Gruppe um 24,5 Millionen Euro und entwickelt nun den „Donaumarina Tower“ am Wiener Handelskai. Mit einer Höhe von 113 Metern wird es das höchste Hochhaus aus Holz der Welt: 32 Stockwerke, vier Tiefgeschosse mit insgesamt rund 44.350 Quadratmetern. Das Gebäude in Holz-HybridBauweise soll der EU-Taxonomie und den ESG-Richtlinien entsprechen, als Zertifikat wird LEED Gold angestrebt. Das Gebäude liegt direkt an der U2-Station Donaumarina im Entwicklungsgebiet „Waterfront“. Die Wiener Innenstadt ist öffentlich in zwölf Minuten zu erreichen, der Flughafen Schwechat mit dem Auto in 15 Minuten. In unmittelbarer Nachbarschaft wurden zuletzt der Marina Tower und die Donaumarina Apartments errichtet. IMMOBILIEN . Kurzmeldungen „Die bisher gängige Praxis der Doppelmaklertätigkeit wird mit der Änderung des Maklergesetzes auslaufen." Ingo Kaufmann, COO, D.A.S. Rechtschutzversicherung
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