GELD-Magazin, Nr. 3/2023

Zwar schlagen sich die Börsen gut, aber die Zeit der Selbstläufer ist wohl vorbei. Worauf soll man in der angespannten Situation (Ukraine-Krieg, Rezessionsgefahr, hohe Inflation etc.) setzen? Guter Rat ist nicht teuer, denn diesen haben ausgesuchte Privatbanken für das GELD-Magazin parat. Um die Orientierung zu erleichtern, wurden die Experten zu verschiedenen Anlageklassen (siehe Farbskala links) gefragt. Die Einschätzungen mit „positiv“, „seitwärts“, „negativ“ bzw. über- neutral- oder untergewichten werden in Form von Pfeilen grafisch dargestellt. Vorsicht dominiert Christian Nemeth von der Zürcher Kantonalbank Österreich sagt: „Insgesamt sind wir in Aktien noch leicht untergewichtet, mit einem leichten Übergewicht in Europa, während Emerging Markets und die PazifikBANKING . Privatbanken-Umfrage Exklusive Strategie Gerade in stürmischen Börsezeiten ist die Expertise von Investmentprofis gefragt. Da bieten Privatbanken eine sehr gute Adresse, das GELD-Magazin hat bei den Experten nach deren Anlagestrategie gefragt. Viele sprechen sich für Aktien aus. HARALD KOLERUS Credits: beigestellt/Archiv; PaTrixs/stock.adobe.com Region untergewichtet sind. In den USA sind wir neutral positioniert.“ Bei Bonds wurden sowohl die Anleihenquote insgesamt als auch die Laufzeiten im heurigen Jahr sukzessive angehoben: „Wir sind noch nicht ganz bei einer neutralen Positionierung angekommen, halten also noch eine kleine Cash-Reserve.“ Gold als Beimischung Schoellerbank-Chef Helmut Siegler hält bei Aktien derzeit eine neutrale Quote, Anleihen feiern hingegen ein Comeback. Zu Rohstoffen sagt er: „Gold und andere Edelmetalle unterliegen vergleichbaren Schwankungen wie Aktien, werfen jedoch keinerlei Dividendenerträge ab, weshalb diese Anlageklasse in unserer Veranlagungsstrategie nur eine nur untergeordnete Rolle spielt. Als geringfügige Krisenbeimischung kann Gold aber durchaus Sinn ergeben. Hierzu ist Legende der einzelnen Bereiche Aktien Anleihen Rohstoffe Alternative Investments 18 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 3/2023

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