GELD-Magazin, Nr. 3/2023

160 Millionen Kinder arbeiten weltweit Expertenmeinung Heimische Firmen seien laut SüdwindExperten Stefan Grasgruber-Kerl vom Lieferkettengesetz wenige betroffen, nämlich nur 0,06 Prozent. Gelten soll das Gesetz laut EU-Kommission für europäische Unternehmen sowie in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten ab 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro Umsatz. Handelt es sich um Risikobranchen, in denen das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt besonders eklatant ist – etwa Textil- und Leder – werden die Anforderungen bereits ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz erfüllt. Wobei sich der Experte generell eine Heruntersetzung auf die niedrigeren Werte wünscht, wofür sich auch das EU-Parlament ausgesprochen hat. Auch dann wären nur wenige heimische KMU betroffen. tung vor Ort auch wahrnehmen und die geltenden Standards sicherstellen. Soweit Meinungen des Wirtschaftsflügels aus Österreich, was sagen aber Non-Profit-Organisationen zum LKG? Meilenstein gesetzt Die österreichische – auf faire Entwicklungspolitik konzentrierte – NGO Südwind setzt sich seit langem mit der Thematik von Lieferketten auseinander. Stefan Grasgruber-Kerl, Südwind-Experte auf diesem Fachgebiet, fasst zusammen: „Die Abstimmung im EU-Parlament (am 1. Juni) ist gut ausgegangen, es gab eine klare Absage durch eine komfortable Mehrheit der Abgeordneten an die Verwässerungsversuche der Europäischen Volkspartei. Das ist eine deutliche Positionierung des Parlaments, ein Meilenstein, der gute Voraussetzungen für die Verhandlungen im bevorstehenden Trialog zwischen Parlament, EU-Kommission und Europäischem Rat schafft.“ Wann kann man nun mit der Umsetzung rechnen? Grasgruber-Kerl: „Das ist schwer zu beantworten und auch davon abhängig, wie sehr das Thema von den nächsten Ratspräsidentschaften von Spanien und Ungarn gehandhabt wird. Wir hoffen, dass die Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein werden. Dann folgt die Umsetzung der Direktive in die nationalen Gesetzgebungen durch die jeweiligen Parlamente. Mit dem Inkrafttreten rechne ich nicht vor 2028. Es könnte aber auch 2030 werden.“ Ob es bei den nationalen Umsetzungen dann zu Verwässerungen kommen könnte, steht noch in den Sternen, aber ein Blick zurück auf die Konfliktmineralienverordnung lässt nicht unbedingt Gutes erahnen: „Bei den Strafmaßen wurden von Staat zu Staat unterschiedliche Höhen gesetzt, in Österreich sind sie milde ausgefallen. Es ist zu befürchten, dass sich Österreich wieder für den geringstmöglichen Standard entscheiden wird. Aber das ist noch Zukunftsmusik“, so der Experte. Umwelt nicht vergessen Als Schwäche des Positionspapiers des Parlaments nennt Grasgruber-Kerl, dass der Umwelt- und Klimabereich viel zu wenig vorkomme: „In Zeiten des Green Deals ist das ein Rückschritt. Wir hoffen auf Verbesserungen im Rahmen des Trialogs.“ Kinderarbeit ist ein noch immer massives Problem rund um den Globus, oft begleitet von Niedriglöhnen und menschenunwürdigen Bedingungen. Sie ist vor allem in der Landwirtschaft weit verbreitet, weshalb das Lieferkettengesetz den Bereich Lebensmittel als „riskanten Sektor“ einstuft. Quelle: Statistisches Bundesamt, Schätzung 2020 Verteilung nach Wirtschaftszweig 70% Landwirtschaft 20% Dienstleistung 10% Industrie Produzenten in Lieferantenländern sollen Menschen- und Arbeitsrechte einhalten. Ausgabe Nr. 3/2023 – GELD-MAGAZIN . 15

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