Die Gefahren der Unterversicherung durch Inflation können durch Vereinbarungen und Zusatzangebote der Versicherungen gemildert werden. Preiserhöhungen dadurch nicht ausreichend abgedeckt sind. Um diese kurzfristige Teuerung abzufedern und auch eventuelle Werterhöhungen durch z.B. Neuanschaffung oder Verbesserungen (PV-Anlagen, Wärmepumpen usw.) zu berücksichtigen, bietet z.B. die Wiener Städtische in ihrer Eigenheimversicherung eine 20-prozentige Vorsorgeversicherung. Im Falle eines Totalschadens steht diese Summe dann zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung. Dies folgt einem ähnlichen System wie im Industriegeschäft. Dort gibt es zusätzlich zu einer jährlichen Anpassung sehr oft das Instrument der Vorsorgeversicherung, so Klaus Koban, Chef der Versicherungsmakleragentur Koban Südvers. Dabei werden alle Investitionen versichert und zu Jahresende mit Zu- und Abgängen abgerechnet. Bei dieser Inventur werden gleichzeitig auch mögliche Werterhöhungen mit den Kunden besprochen. Haftpflichtanpassung ratsam Ein anderer Bereich, wo durch die Verteuerung ein möglicher Handlungsbedarf entsteht, ist die Haftpflichtversicherung, weil Zusprüche und Forderungen sowie Schmerzensgeld mit den Jahren zunehmen. Allein beim Regress der Sozialversicherung sind die Arzt-, Spitals- und Behandlungskosten usw. im Zuge der Inflation stark angestiegen. Daraus ergibt sich, dass eine Anpassung der Versicherungssumme im Bereich der Haftpflichtversicherung nach oben immer ratsam ist, wie Veits erklärt. Aber mit dem Zusatz: „Eine richtige Versicherungssumme in der Haftpflicht gibt es nicht.“ Haftung des Maklers Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Retailbereich durch Wertanpassungen inflationsgesichert ist, wie Wolfgang Petschko, Vorstand der Donau-Versicherung erklärt. Auf der Gewerbeseite und Industrieseite empfiehlt Petschko, mit den Kunden zu sprechen. „Als Makler es nicht angesprochen zu haben ist ein Haftungsthema.“ Dies gilt jedoch auch für den Retailbereich. Zwar haftet der Versicherungsnehmer für die Richtigkeit der jeweils gewählten Versicherungssumme und somit für die Folgen einer Unterversicherung, erklärt Veits. Da jedoch der Makler als Sachverständiger auftritt, ist dieser in der Verantwortung, wenn es offensichtlich ist, dass die Versicherungssumme nicht stimmen kann, so Veits. Zu den Pflichten des Maklers gehört die fortlaufende Risikoanalyse und die laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge, erklärt Prof. Martin Schauer (Institut für Zivilrecht der Universität Wien). Dies nehmen oft Kunden zum Anlass, sich das Geld beim Makler zu holen, wenn sie bei der Versicherung abblitzen, so Veits. Auf diese Dinge kann der Makler nur durch Protokollierung vorbereitet sein. Ein Muss, um nicht unter die Räder zu kommen.“ „Ein Problem ist, dass die Wertanpassungsklausel immer rückwirkend an die Versicherungssumme angepasst wird.“ Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Ausgabe Nr. 1/2023 – GELD-MAGAZIN . 63
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