GELD-Magazin, Nr. 1/2023

Mit der hohen Inflation stellt sich die Frage, ob dadurch nicht auch die Deckungen bei den Versicherungen angepasst werden sollten. Die FMA hat Ende des Jahres ausdrücklich die Versicherungsnehmer vor der Gefahr der Unterversicherung gewarnt, die hohe Inflationsraten mit sich bringen. Unterversicherung bedeutet demnach die nicht ausreichende Schadenabdeckung bei schon länger bestehenden Verträgen. Die FMA rät daher, insbesondere in Zeiten hoher Inflation die Verträge von Zeit zu Zeit hinsichtlich einer notwendigen Anpassung des Umfangs der Versicherungsleistung zu überprüfen. Grundsätzlich sind Privatkunden durch Wertanpassungsklauseln vor Unterversicherung in den meisten Fällen geschützt. Mit der Indexierung werden die gestiegenen Kosten an die Verträge angepasst. In der Haushaltsversicherung erfolgt die Anpassung durch den Verbraucherpreisindex, in der Gebäudeversicherung durch den Baukostenindex, der seit Beginn 2020 um 20,2 Prozent gestiegen ist. Aufgrund der Anpassung der Versicherungssumme und dem damit verbundenen erhöhten Leistungsversprechen des Versicherers steigen die Versicherungsprämien gleichermaßen. Zu Bedenken ist jedoch, dass sich dieser Baukostenindex auf das ganze Bundesgebiet bezieht, wie Gerhard Veits, Versicherungsmakler und gerichtlicher Sachverständiger, erklärt. Die Erhöhung reicht in Vorarlberg und Tirol nicht aus, weil dort die Baukosten stärker steigen. Dort müsse man die Deckungssummen stärker anheben als der Baukostenindex vorsieht, denn bei Totalschaden würde nur die zu niedrige Versicherungssumme ausbezahlt werden, erklärt Veits mögliche Fallstricke. Unterversicherungsverzicht Die Kernfrage für die Versicherungssumme bei der Eigenheimversicherung lautet: „Was würde dein Haus kosten, müsstest du es jetzt neu bauen?“ Bei einer Vollwertversicherung gilt der Grundsatz: Versicherungssumme ist gleich Versicherungswert. Nur falls diese Voraussetzung gegeben ist, wird der entstandene Sachschaden zur Gänze ersetzt. Der Versicherer prüft dabei im Schadenfall, ob eine Unterversicherung vorliegt, und ersetzt den Schaden proportional zur Unterversicherung (d.h. deckt die Versicherungssumme nur zu 80 Prozent den Versicherungswert, wird auch jeder Teilschaden nur zu 80 Prozent ersetzt). Darüber hinaus haben in den vergangenen Jahren – während der Pandemie – viele Menschen in ihre eigenen Wände investiert, wodurch auch die Werte gestiegen sind. Am Markt wird oft bei korrekter Angabe der Wohnfläche beim Haushalt oder verbaute Fläche/Stockwerke beim Eigenheim ein grundsätzlicher Unterversicherungsverzicht (d.h. die Versicherung verzichtet auf eine Prüfung auf Unterversicherung) möglich. Aber auch dieser UV-Verzicht ist mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, erklärt Peter Humer, Vorstandsmitglied der UNIQA. Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme, kann die entstandene Deckungslücke erheblich sein. Die UNIQA rät daher grundsätzlich, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen, in der aktuellen Situation jedoch ganz besonders. Ein anderes Problem ist, dass die Wertanpassungsklausel immer rückwirkend an die Versicherungssumme angepasst wird, wie Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen erklärt. Das kann dazu führen, dass kurzfristige außergewöhnliche VERSICHERUNG . Unterversicherung Klauseln gegen die Inflation Wertanpassungsklauseln in Polizzen schützen nicht immer vor Unterdeckung bei hoher Inflation. Klauseln wie der Unterversicherungsverzicht schaffen aber zusätzliche Sicherheit. CHRISTIAN SEC Credits: UNIQA/Keinrath; Wr. Städtische; Kiattisak/stock.adobe.com „Der Unterversicherungsverzicht ist mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.“ Peter Humer, Vorstand der UNIQA Insurance Group für den Bereich Kunde & Markt Österreich Der Vergleich der Indizes (1.1.2020, Wert = 100) zeigt, dass die Baukosten ab 2020 stärker gestiegen sind als die allgemeine Inflation. Entwicklung der Indizes Inflation (VPI) Baukostenindex Siedlungswasserbau Brückenbau Straßenbau 115 120 125 116,1 120,2 121,9 123,5 126,4 110 seit 2020 Quelle: Statistik Austria 62 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 1/2023

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