Erst die Rechtsschutzversicherung ermöglicht für viele den Zugang zum Recht. schutzversicherung vergleicht, muss zuallererst auf den Leistungsumfang achten, denn dieser ist so unterschiedlich wie die Preise selbst. So liegt die Prämie im Falle einer Basis-Rechtsschutzversicherung ohne Zusatzbausteine bei der D.A.S. rund doppelt so hoch wie z.B. bei der Zurich-Versicherung. Die Höhe der Prämie hat neben dem breiteren Angebot auch damit zu tun, dass die D.A.S. in vielen Leistungsbereichen auf eine Deckelung der Versicherungssumme verzichtet. Nicht alles ist versichert Der VKI rät dazu, auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten. Wenn man einen Selbstbehalt akzeptiert, kann man bei gleicher Prämie eine höhere Versicherungssumme vereinbaren, sodass wirkliche Großrisiken besser abgedeckt sind oder man auch die Instanzenwege ausschöpfen kann. Die Wiener Städtische rechnet vor, dass man für zehn Prozent mehr Prämie die doppelte Versicherungssumme erhält, für 20 Prozent mehr die dreifache Versicherungssumme. Insgesamt gehe der Trend in Richtung der All-in-One-Lösungen, in denen im Privat-Rechtsschutzpaket z.B. auch die Bereiche Wohnen (Eigentumswohnung, Vermieter- und Mieterrecht), Familie (Erbangelegenheiten) und Kfz-Rechtsschutz inkludiert sind. Aber trotz aller Zusatzpakete, deckt eine Rechtsschutzversicherung nicht alle Kosten. Vorsatzdelikte können jedoch als Zusatzbaustein hinzugefügt werden. Wird der Versicherungsnehmer im Zuge eines Verfahrens der vorsätzlichen Straftat für schuldig befunden, entfällt jedoch der Versicherungsschutz rückwirkend und er muss die Kosten selbst übernehmen. Auch die Kosten eines Anwalts bzw. Notars, der ohne Einwilligung des Versicherers bestellt wurde, sind nicht gedeckt. Daher ist es ratsam, bereits im Vorfeld abzuklären, ob und wenn ja welche Kosten für anwaltliche Tätigkeit bis zum Einlangen der Deckungszusage oder Deckungsablehnung anfallen werden. Oftmals läuft man auch Gefahr, durch das Baukastensystem in eine Doppel- oder Mehrfachschutzfalle zu tappen. Ein Beispiel ist z.B. eine Patienten-Haftpflicht, die schon durch die Grunddeckung Schadenersatz in der Privat-Rechtsschutzversicherung beinhaltet ist. Weiters sind in der Rechtsschutzversicherung Wartefristen üblich. Im Kfz-Rechtsschutz, Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gibt es in der Regel keine Wartefristen. Für die meisten anderen Rechtsbereiche (Vertrags-Rechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Grundstückseigentum- und Mieter-Rechtsschutz) beträgt die Wartefrist meist 3 Monate. Im Erb- und Familienrechtsschutz beträgt die Wartefrist zwischen 6 und 12 Monaten. Damit soll verhindert werden, dass eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn schon absehbar ist, dass es zu einem rechtlichen Verfahren kommen wird. Es gilt der Grundsatz: Wer eine rechtliche Vertretung benötigt und noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, ist zu spät dran. Unrechte Klauseln Auch die Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen sollten vor Abschluss genau studiert werden. Einige Versicherer waren während der Covid-Pandemie sehr einfallsreich, um den Versicherungsschutz weiter zu begrenzen. So haben einige Rechtsschutzversicherungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten rund um Corona den Deckungsschutz verwehrt und sich dabei auf die Ausnahmesituationsklausel berufen. Wie schon das HG Wien zuvor, beurteilte auch das Oberlandesgericht Wien die Klausel als gröblich benachteiligend, weil sie jeden wie auch immer gearteten Zusammenhang von hoheitlicher Maßnahme erfasse und ein derartig weitreichender Ausschluss von den berechtigten Erwartungen der Versicherungsnehmer abweiche, so der VKI. „Bei Covid-bedingten Rechtsstreitigkeiten wurden Verbraucher von ihrer Rechtsschutzversicherung bislang völlig allein gelassen“, erklärt Barbara Bauer, Juristin im VKI, laut einer Aussendung. Oktober 2022 – GELD-MAGAZIN . 73
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