GELD-Magazin, Juli/August 2022
A lte Häuser mit schlechter Isolie- rung und Ölheizung könnten in den kommenden Jahren in punk- to Kosten einige negative Überraschungen parat haben. Die staatlichen „Umweltaufla- gen“ werden strenger. Beim in Begutach- tung befindlichen Erneuerbaren-Wärme- Gesetz (EWG) geht es beispielsweise um fol- gende Punkte: Von 2023 an dürfen in Neu- bauten keine Gasheizungen mehr eingebaut werden. Bis 2035 müssen alle Kohle- und Ölheizungen durch erneuerbare Heizsy- steme ersetzt werden. Ab 2040 sind alle Gas- und Gasetagenheizungen an der Reihe. Sie müssen ersetzt oder mit Biogas betrie- ben werden. Alle Kohle- und Ölheizungen, die vor 1980 errichtet wurden, sind bereits ab 2025 auszutauschen. Die Kosten quanti- fiziert Georg Trnka, Senior Expert Buildings bei der Austrian Energy Agency: „Wenn man davon ausgeht, dass das gesamte Heiz- system eines Einfamilienhauses ausge- tauscht werden muss, das heißt: neuer Kes- sel, neuer Warmwasserspeicher, neue Pum- pen sowie die Durchführung einer Kaminsa- nierung - dann muss man bei einer Biomas- seheizung mit Kosten von rund 20.000 Euro rechnen. Auch die Installation einer Luft- Wärmepumpe kommt auf ca. 20.000 Euro, wobei durch eine Tiefenbohrung oder einen Flachkollektor nochmals 5.000 bis 10.000 Euro dazukommen.“ Unter der Annahme, dass sich das Haus am Land befindet und vor drei bis fünf Jahren erworben wurde, wären diese Umbaukosten bereits zehn bis 15 Prozent des einstigen Kaufpreises. Und die Belastungswelle rollt weiter. „Photovoltaikanlagen auf Neu- bauten werden in einigen Bundesländern verpflichtend. In Tirol hingegen gibt es eine solche PV-Pflicht nicht“, so Bruno Oberhu- ber, Geschäftsführer der Energie Tirol, einer unabhängigen Beratungsstelle des Landes Tirol, der sich zur weiteren thermischen Sa- nierung wie folgt äußert: „Eine Verbesse- rung der thermischen Qualität der Gebäu- dehülle kommt für EigentümerInnen bzw. MiteigentümerInnen dann zum Tragen, wenn im Sinne der baurechtlichen Vor- schriften eine größere Renovierung durch- geführt wird. Hier haben die BesitzerInnen aktiv konkrete Sanierungsmaßnahmen der IMMOBILIEN . Energetische Sanierung Klimaschutz belastet Immobilienbesitzer Die Einhaltung der Klimaziele und eine möglichst rasche Unabhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen bedeuten zukünftigen Investitionsbedarf für Immobilienbesitzer. Das GELD-Magazin befragte dazu einschlägige Experten. MICHAEL KORDOVSKY Credits: beigestellt/Archiv; pixabay „Seit Anfang 2021 gelten höhere Anforderungen für den Bereich Energieeffizienz und Wärmeschutz bei Neubau und Sanierung.“ Georg Trnka, Senior Expert Buildings bei der Austrian Energy Agency Fördermittel bei (energetischen) Sanierungsmaßnahmen Die bundesweite Förderungsaktion „Sanierungsscheck für Private“ vom Bun- desministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech- nologie fördert thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. „Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Re- duktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen. Darüber hi- naus können auch Einzelbauteilsanierungen gefördert werden“, so Trnka. Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen sind: Dämmung der Außenwände Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können maximal 30 Pro- zent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Hinzukom- men können häufig noch weitere Landesförderungen (Bundesländer). 68 . GELD-MAGAZIN – Juli/August 2022
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