GELD-Magazin, Mai 2022

VERSICHERUNG . Kurzmeldungen 56 . GELD-MAGAZIN – Mai 2022 VKI Klage gegen Wüstenrot „Ausnahmesituation“. Der VKI hatte im Auf- trag des Sozialministeriums die Wüstenrot Ver- sicherungs-AG (Wüstenrot) wegen der soge- nannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt. Auf diese stützten sich Rechtsschutzversicherer, um Deckungen bei Covid-19-bedingten Rechts- streitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesge- richt Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel, das Urteil ist noch nicht rechts- kräftig. Für das Gericht bewirkt die Klausel eine wesentliche Einschränkung gegenüber jenem Standard, den der Versicherungsnehmer von ei- ner Versicherung dieser Art erwarten darf, ohne dass eine sachliche Rechtfertigung dafür er- sichtlich wäre. Außerdem hat das Oberlandes- gericht Linz die umstrittene Klausel bereits zu- vor aufgrund der mangelnden Transparenz für unzulässig erklärt. Credits: beigestellt; pixabay Unfälle: Unterschätzte Gefahr Traurig aber wahr. 35 Fußgänger und 48 Radfahrer verloren 2021 bei Ver- kehrsunfällen auf Österreichs Straßen ihr Leben. Die Zahl der Verletzten lag in- nerhalb eines Jahres zuletzt bei über 2.600 zu Fuß und fast 10.000 auf dem Rad. Und gerade zwischen diesen beiden Gruppen kommt es immer häufiger zu Kollisionen, wie eine Allianz-Studie aufzeigt. Die Zahl der Unfälle zwischen Fußgängern und Radfahrern ist demnach in den vergangenen zehn Jahren um 25 Prozent gestiegen. Mit zunehmendem Wachstum des Fahrradverkehrs in den letzten zehn Jahren erhöhte sich aber auch die Anzahl der Fahrrad-versus-Fahr- rad-Unfälle erheblich (plus 63 Prozent). Bei den Pkw-Fahrrad-Kollisionen ereig- net sich der Großteil nicht im Längsverkehr, sondern beim Abbiegen, Einbiegen und an Kreuzungen. Unfälle mit sich öffnenden Autotüren (Dooring) waren da- gegen weniger auffällig (sieben Prozent), ebenso Unfälle wegen geringen Pkw- Seitenabstands (unter zwei Prozent). Die Allianz fordert daher eine gezielte Be- wusstseinsbildung für die Unfall-Problematik im Straßenverkehr, ebenso wie entsprechende Maßnahmen in Sachen Verkehrs-Infrastruktur. Keinesfalls dürf- ten Rad-, Autofahrer und Fußgänger gegeneinander ausgespielt werden. Berufsunfähigkeit: Greift nicht immer Genau informieren. Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind beide Personen- und Summenversicherungen und werden gerne als Ergänzung gemeinsam verkauft. Wodurch sich aber auch Probleme ergeben können, wie das Fachmagazin AssCompact berichtet: Ein inzwischen verstorbener Versiche- rungsnehmer schloss einen Lebensversicherungsvertrag samt einer BU-Zusatz- versicherung ab. Die spätere Klägerin, die Ehefrau des Verstorbenen, ist im Ver- sicherungsantrag und auch in der Polizze als Bezugsberechtigte „im Ablebens- fall“ angeführt. Sie begehrte aus der BU eine Leistung. Der Versicherer lehnte mit dem Argument ab, es bestehe kein Anspruch gegenüber der Klägerin, weil sich deren Bezugsrecht nur auf Leistungen im Ablebensfall und somit nur auf Leistungen aus der Lebensversicherung beziehe. Dieser Standpunkt wurde von allen Instanzen, auch dem Obersten Gerichtshof, geteilt. Zur Begründung: In der BU-Zusatzversicherung stellt das Ableben keinen Versicherungsfall dar, sondern nur der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit oder ein Kranken- hausaufenthalt. Objektiv betrachtet entbehrt das nicht einer gewissen Logik, Versicherungsnehmer sollten über diese Konsequenz aber genau informiert sein. Online. Das InsurTech Varias erweitert sein Produktportfo- lio für freie Versicherungs- vermittler: Der neue Kfz-Ver- gleichsrechner bezieht sich auf Privat-PKWs in den Sparten Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Das Ser- vice stellt die Leistungs- und Prämienunterschiede der Un- ternehmen Allianz, Donau, Garanta, Generali, Nürnberger, VAV und Wiener Städtische dar. Drei weitere Versicherungen folgen demnächst. Laut Josef Hausleithner, Geschäftsführer von Varias, umfasst der neue Rechner nicht nur ei- nen den Kundenbedürfnissen entsprechenden um- fangreichen Onlinevergleich, sondern auch den An- trags- und Polizzierungsprozess. Einfache und intui- tive Handhabung sollen für die Benutzer im Vorder- grund stehen. Auf Kundenwunsch werden sowohl der Antrag als auch die Vergleichsübersicht analog oder digital übermittelt. Josef Hausleithner, Geschäftsführer Varias KFZ: Vergleichen macht sicher

RkJQdWJsaXNoZXIy MzgxOTU=