GELD-Magazin, Dez. 2021 / Jän. 2022
M it Getöse wurde die „größte Steu- erreform der Geschichte“ verkün- det. In der Realität sind allerdings wichtige Strukturreformen kaum angepackt worden. Nichtsdestotrotz gilt es, sich auf die Veränderungen vorzubereiten und auch für das Steuerjahr 2021 „last minute“ die rich- tigen Weichen zu stellen. Laptop und Co. Größere Investitionen in den letzten Tagen des Jahres ausschließlich aus steuerlichen Überlegungen zu tätigen, ist wohl in die „Ka- tegorie Schnellschuss“ einzuordnen. Dazu sollte man sich mehr Zeit lassen. Was aber durchaus vor dem 31. Dezember für Unter- nehmer noch sinnvoll ist, sind Anschaf- fungen von sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG). Dazu zählen Notebooks, Tablets etc. oder schlichtweg Bü- roausstattung. Seit 1. Jänner 2020 beträgt die Grenze für die Sofortabschreibung von GWG 800 Euro. Tipp: Dieser Betrag gilt ebenfalls für außerbetriebliche Einkünfte, also auch für Arbeitnehmer. Die angekündi- gte Erhöhung auf 1000 Euro gilt erst 2023. Abwarten zahlt sich also nicht aus. Was ebenfalls zum Jahresausklang eine Überle- gung wert ist: Einnahmen-Ausgaben-Rech- ner können ihr steuerpflichtiges Einkommen optimieren, indem sie Betriebsausgaben noch heuer bezahlen, diverse Vorauszah- lungen leisten, bzw. Rechnungen an ihre Kunden erst nach dem 31. Dezember 2021 legen. Somit erhöht man heuer noch die Ausgaben und vermindert die Einnahmen, was sich natürlich positiv auf die Steuerbi- lanz niederschlägt. Was wiederum Spenden betrifft, gibt es eine Corona-bedingte kleine Änderung. Gewohnt ist man, dass Spenden bis zu zehn Prozent des Gewinnes des lau- fenden Jahres absetzbar sind. Da die Pande- mie Einkünfte und Gewinne in den Jahren 2020 und 2021 möglicherweise geschmälert hat, kann die zehn Prozent-Grenze auf den Gewinn von 2019 angewandt werden, so- weit er höher war als in den beiden Folge- jahren. Gleichgeblieben ist, dass die begün- stigten Organisationen am Tag der Spende in der offiziellen Liste des Finanzministeri- ums aufscheinen müssen (diese findet man unter service.bmf.gv.at ). Denn natürlich ist nicht jede Spende an eine x-beliebige Ein- richtung steuerlich wirksam. Mit Investments steuersparen Nicht fürs Spenden sondern fürs Investieren ist wiederum Folgendes interessant: Sowohl als Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch als Bilanzierer kann man einen bestimmten Betrag des steuerlichen Gewinnes (ausge- nommen Veräußerungsgewinn) steuerfrei stellen, wenn rechtzeitig in begünstigte Wertpapiere investiert wird. Nach dieser Ka- tegorie erkundigt man sich am besten beim Bank-/Finanzberater des Vertrauens. Es gilt WIRTSCHAFT . Steueroptimierung Gewappnet für 2022 Das neue Jahr bringt aus fiskalischer Sicht einige Veränderungen. Was man jetzt beachten sollte, um an den Fiskus kein Geld zu verschenken. Von Spenden über Büroausstattung bis hin zu Krypto-Investments. HARALD KOLERUS Die Steuererklärung fest im Griff? Der Check zum Jahresausklang. Credits: beigestellt; kamiphotos/stock.adobe.com 16 . GELD-MAGAZIN – Jänner 2022
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