GELD-Magazin, November 2021

SDG Ziele: Die SDG Ziele (Sustainable Develop- ment Goals) der Vereinten Nationen wurden 2015 verabschiedet und lauten in Kurzform: 1. Armut in allen Formen und überall beenden. 2. Den Hunger beenden, Ernäh- rungssicherheit gewährleisten durch nachhaltige Landwirtschaft. 3. Ein gutes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten. 4. Gleichberechtigte und hochwer- tige Bildung gewährleisten. 5. Geschlechtergleichstellung. 6. Verfügbarkeit von Wasser und Sanitärversorgung gewährleisten. 7. Zugang zu bezahlbarer und moderner Energie für alle sichern. 8. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit fördern. 9. Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung fördern. 10. Ungleichgewicht in und zwischen Ländern verringern. 11. Städte und Siedlungen nachhaltig gestalten. 12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen. 13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen. 14. Ozeane, Meere nachhaltig erhalten und nutzen. 15. Landökosysteme schützen und nachhaltig bewirtschaften. 16. Zugang zur Justiz für alle ermöglichen und rechenschafts- pflichtige Institutionen aufbauen. 17. Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen. Aber was bedeutet nachhaltig zu veranla­ gen, eigentlich? Noch immer gibt es keine Standardisierung für nachhaltige Invest­ ments innerhalb Europas. Das geplante EU- Ecolabel für Finanzprodukte basiert zwar auf dem Klassifizierungssystem der EU-Ta­ xonomie, die jedoch nur jene Wirtschaftsak­ tivitäten als nachhaltig erfasst, die im Ein­ klang mit einem von sechs Umweltzielen sind – wobei momentan die technischen Kri­ terien nur für zwei Umweltziele vorliegen. Über viele Details herrscht jedoch weiterhin Uneinigkeit. Konkreter Zankapfel stellt dabei die Beurtei­ lung von Atomenergie aber auch Erdgas dar. Die grüne Linie der einzelnen Staaten wird dabei durchwegs ökonomisch motiviert ge­ zogen. Während z.B. Österreich Atomkraft weiterhin weder als nachhaltig noch als si­ cher bewertet, pochen Staaten, die einen großen Teil ihrer Energie aus ihren Kern­ kraftwerken beziehen – wie z.B. Frankreich – darauf, Kernkraft als grüne Energie zu klassifizieren. Mehr als ein wenig Verwirrung stiftet auch die EU-Offenlegungsverordnung. Seit die­ sem März müssen die Investmentfonds in drei Kategorien eingeteilt werden. Fonds, die unter Artikel 8 fallen (hellgrüne Fonds), integrieren Nachhaltigkeitsfaktoren in die Asset Allocation bzw. Titelselektion. Die so­ genannten dunkelgrünen Fonds unter Arti­ kel 9 verfolgen ein klares Nachhaltigkeits­ ziel, wie etwa die CO 2 -Reduktion, der Rest sind herkömmliche Fonds (Artikel 6). Die Einstufung, welcher Fonds in welche Grup­ pe fällt, ist aber nicht immer leicht. Der Kommentar vieler Anbieter lautet daher, „sich unter Beobachtung des Mitbewerbers an die Erfordernisse heranzutasten“. Die Verunsicherung der Fondsanbieter wird auch in einer Analyse der Finanzaufsicht in den Niederlanden deutlich, die rund 1.250 niederländische Fonds unter die Lupe nahm. Bei 46 von 100, die von den Anbietern als Artikel 9-Fonds eingestuft wurden und da­ her ein dezidiertes Nachhaltigkeitsziel ver­ folgen sollten, kamen den Aufsehern schwe­ re Zweifel, da die Produkte sich nicht nur auf Nachhaltigkeit konzentrieren, sondern deutlich breitere Anlageziele verfolgen. Nun soll das Regulativ nachgeschärft werden. Ab Juli 2022 ist eine deutlich detailliertere Of­ fenlegung für die Einteilung der Fonds gep­ lant. Für Artikel-9-Produkte müssen zahl­ reiche Details veröffentlicht werden, bis hin zu Angaben, welchen Einfluss die Invest­ mententscheidungen z.B. auf Menschen­ rechte, Klimawandel oder Korruption ha­ ben. Aber auch die EU kann durch Regula­ tive nicht alle Probleme im Bereich der nachhaltigen Veranlagung aus dem Weg räumen. Rund 30 bis 40 Prozent aller Daten können noch immer nicht gemessen wer­ den, sondern werden geschätzt, wie Armand Colard, Gründer der Rating-Agentur ESG- Plus, während des ESG-Summits in Wien er­ klärte. „Das ist jedoch schon ein großer Fort­ schritt, denn vor zehn Jahren lag dieser An­ teil noch bei 70 Prozent“. DieWege der Versicherer Aber immerhin bewegt sich die Welt, wenn auch langsam, weiter. Dies gilt auch für die Kundenberatung im Bereich der Nachhaltig­ keit. Bei der Vermittlung von Lebensversi­ cherungen müssen Kunden ab August 2022 aktiv nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Die Interpretationsfreiheit in der ESG-Veranlagung (Environmental, Social, Governance) führt jedoch in der ös­ terreichischen Versicherungslandschaft November 2021 – GELD-MAGAZIN . 67

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