GELD-Magazin, Oktober 2021
VERSICHERUNG . Kurzmeldungen Credits: beigestellt; El-Kordy PENSIONSSYSTEM Under pressure Missverhältnis. Das österreichische Rentensy- stem gerät immer weiter unter Druck: Einem Pensionisten stehen derzeit drei Beitragszahler gegenüber; in den 1950er Jahren waren es noch fünf Beitragszahler. Laut Prognosen könnten es bis 2040 sogar nur noch zwei aktiv Beschäftigte pro Pensionsempfänger sein. Um trotzdem einen sorglosen Ruhestand genießen zu können, wird mehr private Vorsorge nötig. Das wird in Österreich nur zum Teil verstan- den: Laut einer Studie von J.P. Morgan Asset Management haben 44 Prozent der Befragten die Lebens-/Rentenversicherung auf den ersten Platz als am besten geeignetes Finanzprodukt für die Altersvorsorge gewählt. Gefolgt vom Sparbuch (33 %) und Aktien (30 %). Auf vier Pfoten: Erben und vererbt werden „Ich vermache ...“ Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung infor- miert über ein Tabuthema: Was passiert mit dem Haustier nach dem Tod des Halters? In Öster- reich können Tiere vererbt wer- den. Nicht möglich ist jedoch, dass Tiere als Erbe eingesetzt werden. Enthält das Testament keine bestimmte Regelung, wer das Tier erhalten soll, gehört es ganz normal zum Nachlass des Verstorbenen. „Das Tier wird von den Er- ben neben den anderen Nachlassgegenständen mitgeerbt und geht in das Eigentum der Erben über. Es steht dann im Belieben der Erben, was mit dem Tier geschieht. Daher ist es ratsam, geeignete Vorsorge zu treffen“, so Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes. Wer die Grundlage dafür schaffen möchte, seinem Tier nach dem Tod ein angemessenes Da- sein zu ermöglichen, hat die Möglichkeit eine letztwillige Verfügung zu verfassen. In Österreich können aber nur natürliche und juristische Per- sonen erben. Da Tiere keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können diese nicht testamentarisch als Erben eingesetzt werden. Im Testament nieder- geschriebene Formulierungen wie „mein Hund erbt mein Vermögen“ oder „ich vermache alles den Tieren“ sind ungültig. 70 . GELD-MAGAZIN – Oktober 2021 Nachteil für Frauen. Neue Daten der Experten von „Investing Reviews“ zeigen, welche Länder die höchsten und niedrigsten Renteneinkommen haben. Im Rah- men der Untersuchung wurde festgestellt, dass der durchschnittliche Betrag, der in der Pension im Vergleich zum Vorruhestand weltweit verdient wird, be- trächtliche 59,8 Prozent beträgt. Kommen wir zur Bewertung ausgesuchter Län- der: Mit nur 23,6 Prozent des Vorruhestandseinkommens bietet Mexiko die schlechtesten Aussichten für Rentner. An vorletzter Stelle bietet Südafrika sei- nen Arbeitnehmern nur 27,9 Prozent des Einkommens im Vergleich zum ak- tiven Berufsleben. Vielleicht überraschend: Großbritannien folgt laut dieser Studie lediglich auf dem drittletzten Platz. Im Zusammenhang sind folgende Daten der Statistik Austria interessant: In Österreich betrugen im Dezember des Vorjahres die Pensionen durchschnittlich gesehen bei den Männern brutto 2104 Euro pro Monat. Frauen mussten sich hingegen mit 1219 Euro zufrieden geben, was bekanntlich auf die im internationalen Vergleich niedrige Frauenerwerbs- quote bzw. Teilzeitbeschäftigung in Österreich zurückzuführen ist. Frauen und Männer zusammengerechnet erhielten durchschnittlich 1582 Euro monatlich. Werfen wir noch einen Blick auf den Medianwert: Die Hälfte der Bruttopensi- onen liegt bei Frauen unter 1072 Euro. Somit ist die Gefahr der Altersarmut in der Alpenrepublik leider ein durchaus weibliches Phänomen. DIE ZAHL DES MONATS 59,8 % Vor dem Kadi. Der Verein für Konsumenteninformati- on (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Mer- kur Versicherung geklagt. Es geht hierbei um eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversi- cherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die jungen Erwachsenen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflö- sen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberlandesgericht Wien ist die Klausel intransparent sowie gröblich benachteiligend, weil nicht klar ist, wie hoch die zu zahlende Prämie mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist und welche Rahmenbedingungen dann zur Anwendung kom- men. „Den Versicherungsnehmern wurde hierdurch eine Preiserhöhung aufoktroyiert, gegen die sie sich bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit nicht wehren konnten. Wir begrüßen daher das Ur- teil des Oberlandesgerichts Wien“, erklärt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI VKI: Klage gegen Merkur
RkJQdWJsaXNoZXIy MzgxOTU=