GELD-Magazin, Juli/August 2021

V ieles neu macht der Juli. Das gilt für zahlreiche Corona-Hilfen, die mit Ende Juni teilweise ausgelau- fen sind, teilweise mit Adaptionen in die Verlängerung gehen. Das gilt zum Beispiel für die Covid-Kurzarbeit, die seit Anfang Juli in zwei Varianten zur Verfügung steht (Details siehe Bericht links). Wichtige Än- derungen gibt es etwa auch zu den Stun- dungen von Abgaben und Sozialversiche- rungsbeiträgen, wobei eine recht großzü- gige „Schonfrist“ für Unternehmen einge- führt wurde. Die sogenannte „Safety Car- Phase“ hält nämlich Sozialversicherung und Finanzamt dazu an, bis Oktober nicht allzu heftig auf ausstehende Zahlungen zu po- chen. Außerdem wurde ein Ratenzahlungs- modell für 36 Monate, von diesem Juli an gerechnet, ins Leben gerufen, das Unter- nehmern entgegenkommt (siehe auch der Überblick ganz rechts). Kampf der Insolvenz Mitte Juli tritt weiters die mit Spannung er- wartete neue Restrukturierungsordnung (ReO), die auf einer EU-Richtlinie beruht, in Kraft. Die (gerichtlich begleiteten) Re- strukturierungsverfahren nach ReO sollen als frühzeitige, präventive Maßnahmen In- solvenzen abwenden und den Bestand von Unternehmen sichern. Im Unterschied zu den derzeit in der Praxis gängigen außerge- richtlichen Sanierungen ist es nicht erfor- derlich, dass sämtliche Gläubiger der Re- strukturierung zustimmen. Vielmehr erfolgt die Abstimmung über den Restrukturie- rungsplan in Gläubigerklassen mit Mehr- heitsentscheid. Michael Lind, Partner und Restrukturierungs-Experte bei PwC Legal, meint dazu: „Außergerichtliche Sanie- rungen erzielen im Durchschnitt weit hö- here Rückzahlungsergebnisse für alle Gläu- biger als Insolvenzverfahren. Sie sind aber rechtlich riskanter und scheitern oft an ein- zelnen Gläubigern. Genau diesen Proble- men könnte mit dem neuen Restrukturie- rungsverfahren begegnet werden. Ob sich das Verfahren in der Praxis tatsächlich be- währen wird, bleibt freilich abzuwarten.“ Mit Maßnahmen zufrieden Kurz zusammengefasst, greift der Staat noch immer tief in die Tasche und lässt Ar- beitnehmer und Arbeitgeber nicht von einem Tag auf den anderen im Regen ste- hen. Lind kommentiert im Gespräch mit dem GELD-Magazin die aktuelle Situation: „Als Conclusio zeigt sich ein sehr behut- sames, schrittweises Auslaufen der Hilfs- maßnahmen. Unternehmen müssen keine Angst haben, jetzt plötzlich ins Bodenlose zu fallen. Im Großen und Ganzen kann man mit den neuen Regelungen zufrieden sein: Es ist sinnvoll und richtig, Schritt für Schritt vorzugehen. Über das Ausmaß der Hilfen kann man natürlich immer diskutieren.“ In diesem Zusammenhang erinnert der Exper- te auch an den doch recht üppigen Um- satzersatz, der in Höhe von bis zu 80 Pro- zent für einzelne Monate zur Verfügung ge- stellt worden ist. Durchhaltevermögen gefragt Und natürlich sollte man sich jetzt nicht auf den Hilfsmaßnahmen ausruhen. Wie kön- nen sich Unternehmen auf Corona, und na- türlich auch andere Krisen, bestmöglich ein- stellen? Dazu meint Christian Kurz, Director Forensic Technology Solutions der PwC Austria: „In unserer Global Crisis-Studie ha- ben wir Unternehmen vor der Pandemie ge- fragt, mit welchen Krisen sie rechnen. Es er- WIRTSCHAFT . Corona-Hilfen Unendliche Geschichte Die wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen im Kampf gegen die Pandemie gehen in die nächste Runde. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der Übergang in eine „normale“ Marktwirtschaft nicht verschlafen wird. HARALD KOLERUS Credits: Archiv; beigestellt/Wilke Kurzarbeit Neu Die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit (CKA) lief mit Ende Juni 2021 aus. Die Kurzarbeit steht jetzt in zwei Varianten zur Verfügung. Für beide gilt: Die Nettoersatzraten für den Arbeitnehmer bleiben unverändert (90 Prozent / 85 Prozent / 80 Prozent). 1. CKA als Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe Gilt für alle Betriebe Das Modell läuft bis Juni 2022, danach wird es evaluiert Abschlag von 15 % von der bisherigen Beihilfenhöhe 2. Unveränderte CKA für beson- ders betroffene Branchen Gilt für Betriebe, die im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % hatten Das Modell gilt vorläufig bis Ende Dezember 2021 Kein Abschlag „Für Unternehmen gibt es eine eindeutige Empfehlung: Sie müssen für Resilienz sorgen.” Christian Kurz, Director Forensic Technology Solutions, PwC Austria 18 . GELD-MAGAZIN – Juli/August 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy MzgxOTU=