GELD-Magazin, Mai 2021
56 . GELD-MAGAZIN –Mai 2021 Credits: beigestellt Österreich. Seit Beginn der Pandemie hat das „Arbei- ten von Zuhause“ in Österreich enorm an Bedeutung gewonnen. Mit 1. April 2021 tritt nun das lang erwar- tetes Homeoffice-Gesetz der Bundesregierung in Kraft, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Fle- xibilität und Planbarkeit sowie steuerrechtliche Vor- teile bringen soll. Laut PwC sind die wichtigsten Neu- erungen des Regelwerks aus steuerlicher und arbeits- rechtlicher Sicht folgende: 1. Homeoffice basiert wei- terhin auf beiderseitiger Freiwilligkeit. Als Grundlage für den Arbeitsplatz von Zuhause dient künftig eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2. Homeoffice ist nicht im Kaffeehaus möglich. 3. Das Homeoffice-Pauschale beträgt bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag. 4. Werbungskosten von bis zu 300 Euro pro Jahr sind für ergonomisch ge- eignetes Mobiliar anzusetzen, auch wenn kein steuer- lich anerkanntes Arbeitszimmer vorliegt. 5. Digitale Arbeitsmittel wie IT-Hardware als auch die benötigte Datenverbindung müssen vom Arbeitgeber zur Verfü- gung gestellt werden. 6. Arbeitszeit und Arbeitsruhe sind einzuhalten. 7. Die derzeitigen, für Homeoffice relevanten Regelungen des Arbeitnehmerschutzge- setzes (ASchG) und des Arbeitsinspektionsgesetzes (ArbIG) bleiben weiterhin anwendbar. 8. Keine di- rekte Haftung von Haushaltsangehörigen für Schä- den an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers. 9. Die Unfall- versicherung aus der Covid-Regelung wird weiterge- führt, bei der Unfälle im Homeoffice auch in Zukunft als Arbeitsunfälle gelten. Homeoffice-Gesetz: Die wichtigsten Neuerungen ab 1. April Energieausweis: Strengere Regeln in Deutschland Analyse der Angebote. Seit 1. Mai gelten in Deutschland für Wohnimmobilien strengere Regeln für Energieausweise, der über den energetischen Zustand ei- ner Immobilie Aufschluss gibt. Damit wird die Energieeffizienz von Wohnim- mobilien transparenter und Miet- und Kaufinteressenten bekommen eine objek- tive Information darüber, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich zu rechnen haben. Immobilienanbieter sind nun verpflichtet, für die Immobilie ei- nen Energieausweis zu erstellen und diesen spätestens bei der Besichtigung vor- zulegen. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Eigentümer und Hausverwal- tungen, sondern auch für Makler. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und es nicht verkaufen oder neu vermieten will, braucht keinen neuen Ausweis. DIE ZAHL DES MONATS 100 Rendity. Die Plattform für digitale Im- mobilien-Investments, Rendity, bietet ab sofort Immobilien-Sparpläne an. Anleger investieren dabei in ausge- wählte Projekte auf Rendity und müs- sen sich dabei um nichts kümmern. Das digitale Tool übernimmt Diversi- fikation und Risikostreuung ohne jeg- liche Kosten. „Bereits ab einem Betrag von 100 Euro pro Projekt können An- leger mit dem Immobilien-Sparplan ihr Vermögen aufbauen“, erklärt Lu- kas Müller, Co-Founder und CEO von Rendity. Dabei legen Investoren den monatlichen oder einmaligen Sparbe- trag fest und entscheiden, welche Summe pro Projekt und gesamt ange- legt werden soll. Der Immobilien- Sparplan läuft so lange, bis der Rah- men ausgeschöpft ist. Zudem haben Anleger die Möglichkeit, eine Laufzeit zwischen mehreren Wochen bis zu Jahren zu bestimmen. Weitere Ein- stellungen zur Rendite, des Stand- ortes der Immobilie oder des Rendity- Ratings lassen sich ebenso definieren. CCWIEN INVEST / EHL Wohnungsverkäufe starten THEOs. CC Wien Invest (Consulting Compa- ny Immobilien) startet gemeinsam mit EHL die Vermarktung eines Paketes von 117 Woh- nungen im „THEOs“ im 14. Wiener Gemein- debezirk, das insgesamt 5520 m² Wohnflä- che, 1131 m² Freiflächen (Balkone, Terras- sen) sowie 29 Tiefgaragenstellplätze umfasst. Die Fertigstellung ist für Sommer 2022 gep- lant. „Mit diesem Paket können sich instituti- onelle Anleger oder Family Offices an einer der attraktivsten Quartiersentwicklungen in Wien beteiligen“, erklärt Florian Kammerstät- ter, Geschäftsführer von Consulting Company Immobilien. Investor haben dabei mehrere Optionen: Langfristiges Halten und Vermie- tung oder teilweisen sowie gänzlichen Abver- kauf der einzelnen Wohnungen. IMMOBILIEN . Kurzmeldungen „Das neue Homeoffice- Gesetz bringt Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität, Planbarkeit sowie steuerrechtliche Vorteile.“ Ursula Roberts, Partner und Leader Arbeitsrecht bei PwC Legal in Österreich
RkJQdWJsaXNoZXIy MzgxOTU=