GELD-Magazin, Mai 2021

Die Offenlegungsverordnung – unter der kritischen Lupe Werfen wir einen ersten Blick auf den aktuellen Stand der Offenlegungs­ verordnung, so gibt es doch – noch – die eine oder andere Schwachstelle dieser ersten Implementierungsstufe, die sichtbar wird. Die SFDR, Sustainable Finance Disclosure Regulati- on, ist kürzlich in Kraft getreten und somit ein wei- terer Schritt des EU-Aktionsplans. Sie sieht weitrei- chende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsri- siken für Finanzmarktteilnehmer vor – so sind diese verpflichtet, über die Berücksichtigung von Nachhal- tigkeitsrisiken im Rahmen von Investitionsentschei- dungen sowie über die ESG-Ausrichtung ihrer Invest- mentprodukte zu berichten. Die betroffenen Unter- nehmen müssen diese Angaben über ihre Website und ihre vorvertraglichen Informationen zur Verfü- gung stellen. Weitere Offenlegungen in den Jahres- berichten sind ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Hohe Komplexität der technischen Texte Ein eindeutiges Problem ist derzeit aber noch die hohe Komplexität der technischen Texte. Diese Texte sind zwar noch nicht endgültig, da noch nicht durch den Regulierungsprozess der EU genehmigt, doch stellt sich die Frage, ob diese noch vereinfacht wer- den können. In letzter Zeit wurden immer wieder Texte veröffentlicht, die versuchen, die technischen Texte der EU zu erklären, mit dem Ergebnis, dass da- durch noch mehr Spielraum für Auslegungsfragen geschaffen und somit die Komplexität weiter erhöht wurde. Die Taxonomien wurden ja eigentlich ins Le- ben gerufen und die Kriterien ausdiskutiert, um eine Einheitlichkeit des Nachhaltigkeitsbegriffs und somit eine Vergleichbarkeit für Investoren zu schaffen. Unterschiedliche Auslegungen der lokalen Aufsichtsbehörden Jedoch sieht es derzeit danach aus, dass diese ge- wünschte einheitliche „Spielwiese“ und die „fairen“ Wettbewerbsbedingungen nicht so einfach herstell- bar sind, denn die lokalen Aufsichtsbehörden, die für die Überwachung der SFDR-Umsetzung zuständig sind, scheinen in ihrer jeweiligen Auslegung unter- schiedlich streng zu sein. Bedeutet, dass es je nach Mitgliedsstaat der Ansässigkeit unterschiedlich ein- fach oder eben kompliziert ist, einen Artikel 9-Status für die eigenen Produkte zu erhalten, und diese sind nach einer strengen Auslegung des offiziellen Textes die einzigen, die als „nachhaltige Investitionen“ be- zeichnet werden. Es gibt somit Aufsichtsbehörden, die den gesamten Prozess vereinfacht haben und an- dere, die an der sehr strengen Auslegung festhalten. Teilweise gibt es individuelle nationale Regelungen, die nicht vollständig mit der SFDR-Typologie über- einstimmen, einige Mitgliedsstaaten erwägen sogar eine eigene Taxonomie. Auch das Vorhandensein in- ländischer Labels mit eigenen Anforderungen ist nicht hilfreich für die Situation. Herausforderung quantitativer Daten Hinzu kommt eine weitere Herausforderung: die Da- ten. Zur Umsetzung nach Vorgaben der EU-Taxono- mie sind die Marktteilnehmer in hohem Maße auf umfassende quantitative Daten angewiesen, denn nur ein Set an quantitativen Indikatoren kann ein umfassendes Bild einer Investition und der von ihr initiierten Auswirkungen wiedergeben. Dies stellt eine Herausforderung für die Akteure dar, die all dies nach Vorgabe der SFDR ja auch veröffentlichen und darstellen müssen. Transparenz herstellen und Wettbewerbsvorteile vermeiden Die neue Offenlegungsverordnung wird von man- chen Marktteilnehmern als Paradigmenwechsel im ESG-Reporting bezeichnet, denn sie macht Investiti- onen in nachhaltige Anlagen vollumfänglich transpa- rent. Aufsichtsbehörden fordern daher nachdrück- lich die zügige Klärung der noch offenen Ausle- gungsfragen zur Umsetzung des neuen Reportings. Auch die dringend notwendigen Definitionen für die Einstufung der Finanzprodukte in die durch die Ver- ordnung eingeführten Nachhaltigkeitskategorien sind noch ausständig. Mal sehen, was noch kommt. www.dragonfly.finance GASTBEITRAG . Susanne Lederer-Pabst, dragonfly finance Dr. Susanne LedererPabst, dragonfly finance FOTO: beigestellt Mai 2021 – GELD-MAGAZIN . 33

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