GELD-Magazin, April 2021
Sustainable Finance Action Plan der EU – wie steht es eigentlich um den Green Deal? Vor fünf Quartalen stellte die EU-Kommission den europäischen Green Deal vor. Das Ziel: klimaneutrales Wirtschaften bis 2050. Wie es seitdem weitergegangen und was heuer in Planung ist. Kürzlich ist die Offenlegungs- oder Disclosure-Ver- ordnung und somit ein weiterer Aspekt des EU-Akti- onsplans für die Finanzierung nachhaltigen Wachs- tums in Kraft getreten. Diese Verordnung sieht weit- reichende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeits- risiken für Finanzmarktteilnehmer vor. Sustainable Finance Action Plan (SFAP) Die EU versteht den SFAP als Arbeitsflow zur Unter- stützung des Europäischen Green Deal, der private Investitionen in den Übergang zu einer klimaneu- tralen Wirtschaft leiten soll. Grundsätzlich basiert die Idee auf dem Prinzip der „ESG-Kriterien“. In der Ende 2019 beschlossenen Offenlegungs- oder Disclosure- Verordnung hat sich die EU dieser Definition der Finanzbranche angeschlossen. Die Verordnung defi- niert „nachhaltige Investitionen“ als solche, die zur Erreichung eines Umweltziels ODER eines sozialen Ziels beitragen UND in beiden Fällen gute Gover- nance befolgen! Damit ist ESG in der Rechtsordnung der EU verankert und für viele Pflichten maßgeblich. ESG ist in der Rechtsordnung der EU verankert Damit eine Geldanlage aber als nachhaltig definiert werden kann, muss sich die Finanzbrache vorab auf bewertbare Nachhaltigkeitskriterien einigen. Dazu wurden die Taxonomien geschaffen, im Rahmen die- ser die einzelnen Kriterien ausdiskutiert werden. Der Rahmen wurde somit gesteckt, dennoch herrscht un- ter den Marktteilnehmern nach wie vor Konfusion da- rüber, wie das alles im Detail aussehen soll. Green Deal, Blaupause und Roadmap der EU-Kommission 50 nötige Maßnahmen definierte die Kommission zur Umsetzung des Green Deals, des Plans, der Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent ma- chen soll. Unter anderem: Ausbau der erneuerbaren Energien, Ausweitung des Emissionshandelssystems, CO 2 -Grenzausgleichssystem uvm. Konkrete Gesetzes- initiativen gab es bei der Präsentation keine. Abgese- hen von zwei Ausnahmen kommen alle Legislativvor- schläge vermutlich ab 2021. Im Jänner 2020 legte die EU-Kommission erste kon- krete Zahlen auf den Tisch: Eine Billion Euro soll der Green Deal kosten. Das Geld kommt von der Europä- ischen Investitionsbank, deren Finanzierungsprojekte zukünftig zur Hälfte dem Klimaschutz dienen müs- sen. Außerdem plant die EU-Kommission Etat-Um- schichtungen – ein Viertel der Haushaltsgelder sollen für das Erreichen des Green Deals ausgegeben wer- den. Im April veröffentlichten dann die Europäischen Aufsichtsbehörden Vorschläge zu ESG-Offenlegungs- standards für Finanzmarktteilnehmer, Berater und Produkte. Im Juni folgte der Entwurf zur Änderungs- verordnung MiFID II zur Integration von Nachhaltig- keitsfaktoren, Risiken und Präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen für Wertpapierfir- men. Im September übergab die Technical Expert Group die Arbeit an die „Platform on Sustainable Finance“ und die 57 Mitglieder der Gruppe wurden bekanntgegeben. Was 2021 noch kommen soll All die von der Kommission vorgelegten Strategien und Aktionspläne müssen nun als konkrete Gesetzes- vorschläge ausgearbeitet werden. Viele von ihnen sol- len dieses Jahr vorgelegt werden. Da sich die wirt- schaftliche Lage in der Zwischenzeit geändert hat, wird die EU-Kommission im zweiten Quartal eine neue Industriestrategie vorlegen, um die Auswirkun- gen der Coronakrise einfließen zu lassen. Im Dezem- ber 2021 sollte die Taxonomie zu den ersten zwei Umweltzielen und voraussichtlich auch die Annahme des delegierten Rechtsakts zu den restlichen Umwelt- zielen der Taxonomie durch die EU-Kommission in Kraft treten und im Dezember 2022 dann die Taxono- mie zu den restlichen Umweltzielen. Das Programm bleibt engagiert! www.dragonfly.finance GASTBEITRAG . Susanne Lederer-Pabst, dragonfly finance Dr. Susanne Lederer-Pabst, dragonfly finance FOTO: beigestellt April 2021 – GELD-MAGAZIN . 53
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