GELD-Magazin, April 2021
A m 10. März ist die sogenannte EU- Offenlegungsverordnung in Kraft getreten. Seither müssen alle Fi- nanzprodukte, also auch Investmentfonds, in einer Einteilung hinsichtlich ihrer Nach- haltigkeit bewertet werden. Damit soll mehr Transparenz hergestellt werden. Das bedeu- tet, dass jetzt Finanzprodukte vom Anbieter in drei verschiedene Kategorien einzustufen sind: Als „grau“ oder „farblos“ für konventi- onelle Produkte; als „hellgrün“ für eine ver- pflichtende Nachhaltigkeits-Strategie und „dunkelgrün“ für Nachhaltigkeit mit mess- barem Einfluss (Impact). Verwirrende Farbenspiele Was einfach klingt, stößt in der Praxis aber auf Schwierigkeiten. Kapitalmarktrechts- Experte Günther Ritzinger (KCU) kommen- tiert im Gespräch mit dem GELD-Magazin: „Einige KAGs bemängeln zu Recht, dass kei- ne einheitlichen Kriterien für die Kategori- sierung von Fonds in ,licht- oder dunkel- grün‘ bestehen. Deshalb verharrt das eine oder andere Institut in einer Art ,Warteposi- tion‘ und stuft bestimmte Fonds sicherheits- halber lieber mal als ,farblos‘ ein.“ Laut Rit- zinger sind viele Fondsmanager skeptisch, ob die Regulierung ihren Zweck erfüllt: „Der Zweck ist ein guter, aber es hapert an klaren Standards. Zum Beispiel, wie viele Aktien im Portfolio nachhaltig sein müssen, damit ein Fonds ,grün‘ ist. Wichtig wäre die Schaffung solcher Standards.“ Prinzipiell positive Reaktionen Wie geht nun die Branche mit der Verord- nung um? Der Gründer von Kwauka Invest, Martin Kwauka, hat sich eingehend mit der Verordnung beschäftigt und meint: „Es ist schon auffällig, dass die einzelnen Fondsge- sellschaften sehr unterschiedlich mit dem Thema umgehen. Manche agieren in der Kommunikation und Deklaration ihrer Nachhaltigkeits-Produkte sehr offensiv. Bei anderen Anbietern entsteht der Eindruck, als würden sie die Thematik beinahe igno- rieren.“ Was sagen die Anbieter nun selbst zu der neuen Regelung? Alles in allem fällt die Bestandsaufnahme positiv aus. Thomas Loszach, Vorstandsmitglied VAIÖ (Vereini- gung ausländischer Investmentgesellschaf- ten in Österreich) und CEE-Länderchef bei Fidelity, meint: „Wir begrüßen das Bestre- ben der politischen Entscheidungsträger, die Transparenz zu erhöhen, um nachhal- tiges Investieren auf breiterer Basis zu för- dern. Bisher herrschte ein Wildwuchs an Definitionen, was Nachhaltigkeit bei Invest- mentprodukten tatsächlich bedeutet. Das führte zu Verwirrungen und – noch schlim- mer – zu einem Glaubwürdigkeitsverlust. Mit der neuen Regelung können Produkte BRENNPUNKT . EU-Nachhaltigkeits-Verordnung Zumindest gut gemeint Finanzprodukte müssen jetzt anhand ihrer Nachhaltigkeit in ein Kategorienschema „gepresst“ werden. Das ist prinzipiell sehr lobenswert, in der Praxis aber nicht leicht umsetzbar. Wirklich klare Kriterien fehlen leider. HARALD KOLERUS Die neue EU-Verordnung soll Transparenz schaffen, der bürokratische Aufwand steigt allerdings Credits: beigestellt/Pia Morpurgo; Archiv; pixabay „Mit der Verordnung wird EU-weit ein Rahmen geschaffen, der für alle gleicher maßen gilt.“ Anita Frühwald, Country Head Austria & CEE, BNP Paribas AM „Wichtig wäre die Schaffung einheitli- cher Kriterien für die Kategorisierung von Fonds.“ Günther Ritzinger, Gründer Kapitalmarktconsult, KCU 14 . GELD-MAGAZIN – April 2021
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