GELD-Magazin, November 2020

N icht immer handeln Reise- veranstalter rechtlich akkurat in diesen Zeiten. Im August sollte es für eine Familie in die Türkei gehen. Dafür hatte man schon ein Jahr davor eine All-In- clusive-Pauschalreise gebucht. Als es plötz- lich mit den Reisewarnungen losging, kon- taktierte die Familie das Online-Reiseportal, um die Reise zu stornieren. Das Reiseportal blieb uneinsichtig und verweigerte die Rückerstattung der Anzahlung von 650 Euro und begründete dies mit Bearbeitungs- gebühren. Sogar das Angebot der Familie, das Geld in einen Gutschein umzuwandeln, wies die Plattform zurück. Erst nach einem längeren Rechtsstreit bekommt die Familie nun ihr Geld zurück. Pauschal vs. Individualreise Auch wenn die Reiseportale mit allem was sie haben gegen die Verluste im Reisever- trieb kämpfen, empfehlen die Reiseversi- cherer in diesen turbulenten Zeiten, bei der Buchung einer Auslandsreise den Service eines Reisebüros in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Im Wesentlichen liegt eine Pau- schalreise dann vor, wenn von einem Unter- nehmen eine Kombination zweier verschie- dener Arten von Reiseleistungen – etwa Flug plus Übernachtung – gebucht wird. Mit ei- ner Pauschalreise ist ein kostenfreies Rück- trittsrecht des Reisenden verbunden, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit- telbarer Nähe die Durchführung der Pau- schalreise oder die Beförderung von Per- sonen an den Bestimmungsort erheblich be- einträchtigt ist. Dem Reisenden sind demzu- folge alle für die Reise bezahlten Beträge zu- rückzuerstatten. Grundsätzlich können laut OGH jedenfalls bei Vorliegen einer Reise- warnung (Stufe 5 und 6) unmittelbar bevor- stehende Pauschalreisen kostenfrei storniert werden. Anders ist die Situation bei Reiseleistungen, die individuell gebucht wurden (z.B. Flug und Hotel extra), denn dabei genießt man keinen derartigen Rechtsanspruch. Bleibt die Herberge geöffnet, während die Flugge- sellschaft wegen einer Reisewarnung bereits den Flug abgesagt hat, so muss der Reisende mit dem Hotel Kontakt aufnehmen und eine einvernehmliche Lösung finden. Denn Teil des Vertrages ist nicht die Reise an sich, son- dern nur die Beherbergung – und solange das Hotel geöffnet ist, kann es seinen Teil des Vertrages ja erfüllen. Wie das Beispiel der Individualreise zeigt, liegt der Vorteil ei- VERSICHERUNG . Reiseversicherungen Abenteuer Reise Reisende gehören heute zu den Helden der neuen Normalität. Ständig sich ändernde Bestimmungen machen Urlaube zum Hochrisikounternehmen. Doch die richtigen Versicherung schützen zumindetens vor gröberen finanziellen Einbußen. CHRISTIAN SEC Credit: pixabay 74 . GELD-MAGAZIN – November 2020 Nur mit etwas Glück findet ein gebuchter Flug auch tatsächlich statt. En vogue sind deshalb Versicherungen, die vor unberechenbaren Urlaubswirren schützen.

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