GELD-Magazin, Oktober 2020

Immobilienkredit trotz Kurzarbeit Ein Paar (beide Partner in Kurzarbeit) will via Kreditfinanzierung Wohn­ eigentum schaffen. So klappt es: BAWAG P.S.K.: Leistbarkeit für Rückführung des Kredites muss gegeben sein; Einkommensdoku­ mentation durch Vorlage der letz­ ten drei Einkommensnachweise. Erste Group: Einkommen muss Kreditrückführung auf Basis der Haushaltsrechnung ermöglichen; individuelle Beratung erforderlich. Hypo Vorarlberg: Nachhaltige Bedienbarkeit u. entsprechende Eigenmittel; Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nach Kurz­ arbeit glaubhaft darstellen; Arbeit­ geber, Branche, Ausbildung und Alter der Kunden sind weitere Faktoren. RLB OÖ: Familieneinkommen ermöglicht ordentliche Bedienung der Kreditrate u. entsprechende Eigenmittel. VKB Bank: Adäquate Eigenmittel, einwandfrei gegebene Kreditbedien­ barkeit auch bei steigenden Zinsen. Einheitliche Kosten aber eine Grundsatzfrage ist ungeklärt „Unabhängig von den gesetzlichen Regelun­ gen zu den Stundungen aufgrund der Pan- demie hat die Bawag entschieden, das Stun- dungsentgelt in der Höhe von 50 Euro pro genehmigter Stundung bis Ende Oktober nicht einzuheben. Während der Stundung wird der vereinbarte Zinssatz laut Vertrag berechnet. Es wird kein erhöhter Zinssatz verrechnet“, so das Statement der Bawag gegenüber dem GELD-Magazin. Auch die RLB OÖ schlägt in dieselbe Kerbe: „Bei ei- ner Stundung, die auf die Covid-19-Pande- mie zurückzuführen ist, fallen keine Kosten und Entgelte an. Die vereinbarten Zinssätze bleiben unverändert.“ So ist es generell bei allen befragten Banken. Doch dürfen in ei­ nem gesetzlichen Stundungszeitraum über- haupt Zinsen verrechnet werden? „Die strit- tige Rechtsfrage, ob Sollzinsen im Stun- dungszeitraum weiterlaufen, versuchen wir derzeit im Rahmen eines Verbandsverfah- rens zu klären“, so Manuela Robinson, Juri- stin im Bereich Beratung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Stundungsverhandlungen sollten gut vorbereitet werden In schlechten Zeiten mit hoher Arbeitslosig- keit und Kurzarbeit sind Stundungen gene- rell ein Thema – und in der Regel kann man mit Banken über die Ausgestaltung indivi- dueller Lösungen reden und das unabhän- gig von staatlichen Moratorien. Wie man sich im Falle finanzieller Engpässe verhal- ten soll, erklärt Harald Draxl, Geschäftsfüh- rer beim Finanzierungsberatungsunterneh- men Infina: „Das Wichtigste ist die offene und zeitgerechte Kommunikation mit der Bank. Nur wenn man früh genug und plau- sibel auf einen möglichen Zahlungsengpass als Kunde hinweist und die Bank darüber informiert, ist sie auch bereit, dem Kunden zu helfen. In diesem Fall hilft oft auch eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Zeit der Kurzarbeit bzw. der Wiederaufnahme der Vollbeschäftigung“, und bezüglich der Argumentation ergänzt Draxl: „Das Haupt- argument für eine Stundung ist in erster Li- nie die gesetzliche Vorgabe, innerhalb die- ser sich die Bank bewegen muss. Außerhalb der gesetzlichen Regelungen ist es wichtig, sich bestmöglich auf so ein Gespräch mit der Bank vorzubereiten. Es ist von Vorteil, wenn der Kunde eine genaue Haushalts- rechnung macht und sich dabei überlegt, wo Einsparungen möglich sind. Weiters soll der Kunde genau erklären, wo der Grund des Zahlungsengpasses liegt. Wenn die Bank merkt, dass sich der Kunde bereits in- tensive Gedanken über seine finanzielle Situation gemacht hat, wird ein Entgegen- kommen leichter sein.“ Weiters ist wichtig, dass die vorbereiteten Dokumente zum Stundungsgespräch mitgenommen und er- klärt werden können. Neufinanzierung in Coronazeiten Bei Neufinanzierungen verlangen Banken nun mehr Eigenkapital und sind strenger in der Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit. Weiters wird bei einigen Kreditinstituten in systemrelevante und nicht systemrelevante Berufe unterteilt. Ein Kunde, der in einem systemrelevanten Bereich arbeitet, wie z.B. in der Gesundheitsbranche, im Nahrungs- mitteleinzelhandel, im öffentlichen Dienst bekommt etwas leichter einen Kredit. Eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 Pro- zent des Kaufpreises ist von Vorteil. Ist der Kunde in Kurzarbeit, sollte er eine Informa- tion seines Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, wann seine Kurzarbeitszeit wie- der endet und er wieder in die Vollbeschäf- tigung wechselt. „Wenn die Bank merkt, dass sich der Kunde bereits intensive Gedanken über seine finanzielle Situation gemacht hat, wird ein Entgegenkommen leichter sein.“ Harald Draxl, Geschäftsführer Infina NEUKREDITVERGABEN FÜR WOHNBAUZWECKE (an private Haushalte in Österreich) JÄNNER FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI JUNI JULI 2019 1,47 Mrd.€ 1,39 Mrd.€ 1,66 Mrd.€ 1,77 Mrd.€ 1,78 Mrd.€ 1,55 Mrd.€ 1,82 Mrd.€ 2020 1,86 Mrd.€ 1,88 Mrd.€ 1,92 Mrd.€ 1,87 Mrd.€ 1,79 Mrd.€ 1,80 Mrd.€ 2,17 Mrd.€ Veränderung +26,4% +35,4% +15,4% +5,9% +1,0% +16,4% +19,0% Quelle: OeNB Oktober 2020 – GELD-MAGAZIN . 25

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