GELD-Magazin, Juli/August 2020

Sturmversicherung: Schützt nicht immer Elektro-Roller: Strafe droht IDD Kritische Bilanz VERSICHERUNG . Kurzmeldungen Donnerwetter! Auf einen interessan­ ten Rechtsstreit weist das Versiche­ rungsmagazin AssCompacct hin: Im Zuge eines Hausumbaus wird der Dachstuhl und das Mauerwerk von ei­ ner Firma fachgemäß bis zur Geschoß­ decke abgetragen. Bei einem Sturm dringt Regenwasser bis in das unterste Stockwerk ein und verursacht einen enormen Schaden. Sowohl die Haft­ pflichtversicherung der Baufirma, als auch die Versicherung der betroffenen Familie kommen für den entstandenen Schaden allerdings nicht auf. Die Fir­ ma habe alles ordnungsgemäß abge­ deckt. Deren Haftpflichtversicherung plädiert auf höhere Gewalt aufgrund des unvorhersehbaren Sturms. Darauf­ hin wandte sich die Familie an ihre ei­ gene Versicherung, schließlich wies ihre Polizze eine Deckung bei Sturm­ schäden auf. Allerdings verwies der Referent auf einen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen, wonach Schäden an Gebäuden während eines Umbaus nicht versichert seien, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen. Somit wurde die ver­ dutzte Familie sprichwörtlich im Regen stehen gelassen. Richtig „einparken“. Laut dem Kuratorium für Ver­ kehrssicherheit wurden im Jahr 2019 rund 30.000 E-Roller in Österreich verkauft. Dazu kommen un­ zählige Mietroller. Allein in Wien sind rund 6.200 elektrische Roller registriert. Die immer beliebter werdenden Gefährte prägen also das Stadtbild. Lei­ der auch, weil sie sorglos auf den Gehsteigen abge­ stellt werden. Das stellt ein Sicherheitsrisiko dar und kann Sachschäden verursachen. Die D.A.S. Rechts­ schutzversicherung informiert, dass falsches Parken von Rollern zu Verwaltungsstrafen führen kann und die Fahrzeuge von Behörden entfernt werden. Auf Gehsteigen dürfen Roller fahrbahnseitig nur im rechten Winkel und nur dann abgestellt werden, wenn der Gehsteig breit genug ist. In der Verord­ nung sind hierfür vier Meter festgelegt. Ansonsten gilt eine Mindestbreite von 2,5 Metern. Zu komplex. Etwa ein Jahr lang ist die neue Ver­ sicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) bereits in Kraft. Sie sollte eigentlich die Praxis des gesamt­ en Versicherungsvertriebs regeln. Jedoch brach­ te sie nicht die erwünschte Klarheit, sondern so­ gar ein erhöhtes Maß an Komplexität für die Ver­ sicherungsvermittler und ließ viele Fragen offen, heißt es in einem kritischen Resümee der Koban Süvers. Der Gesetzgeber hat zum Beispiel ein Mindestmaß an Weiterbildung bei bestimmten unabhängigen Bildungsinstitutionen statuiert. Das Thema wirft aber einige Detailfragen auf. Etwa: Welche Mitarbeiter sind konkret betrof­ fen?; Können „zu viele“ Weiterbildungsstunden in das nächste Jahr mitgenommen werden? Auf Antworten zu diesen Fragen wartet die Vermitt­ lerbranche bis heute vergebens. Credits: wikimedia/CC BY-SA 3.0 12.000 Euro Preisgeld. Die Allianz Österreich schreibt einen Umweltpreis aus, der Nachhaltigkeit prämieren soll. Er richtet sich an Privatpersonen so­ wie klein- und mittelständische Unternehmen, die mit kreativen Ideen, innovativen Entwicklungen oder Pionierprojekten einen Beitrag zu mehr Klima- und Umweltschutz leisten. Ein Gremium wird die Einrei­ chungen bewerten und eine Vorauswahl treffen. Die­ se wird in weiterer Folge in den sozialen Netzwerken der Allianz geteilt. Die Follower der Allianz stimmen dann über die besten Ideen ab. Die Sieger erhalten ein Preisgeld von bis zu 12.000 Euro, bis 18. Oktober 2020 sind Einreichungen möglich. „Nach Corona geht es um einen Neustart, der die Wirtschaft stärkt und das Klima schützt, so Rémi Vrignaud, Vorstands­ vorsitzender der Allianz Gruppe in Österreich. Rémi Vrignaud, Vorstandsvorsitzender der Allianz Gruppe in Österreich Allianz: Umweltpreis startet 76 . GELD-MAGAZIN – September 2020

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