GELD-Magazin, Mai 2020

Wr. Städtische: Online-Bildung VERSICHERUNG . Kurzmeldungen Seminare im Web. Corona- Krise und Social Distancing dominieren weiterhin den Alltag, deshalb entwickelt die Wiener Städtische digi- tale Services für ihre Ver- triebspartner. „Das Partner- college – die kostenlose Aus- bildungsinitiative der Städ- tischen für Vertriebspartner und deren Mitarbeiter – wird heuer aufgrund der Corona-Krise online als Webinar angeboten“, so Ger- hard Heine, Leiter des Partnervertriebs Österreich. Die Inhalte des Basislehrgangs vermitteln unerläss- liches Grund- sowie Versicherungsfachwissen und umfassen neben rechtlichen Grundlagen auch die Massensparten. Alle Webinare schließen mit einem Online-Test ab, die Teilnehmer erhalten IDD-Weiter- bildungspunkte. Aufgrund des aktuellen Interesses an Aktien und Investmentfonds wird die Wiener Städtische im Juni – ebenfalls online – ein 1 x 1 der Investmentmöglichkeiten zur Fondsgebundenen Le- bensversicherung anbieten. Credits: Wiener Städtische/Ludwig Schedl; beigestellt; pixabay Generali: Unter neuer Führung „Wachübergabe“. An der Spitze der Generali Versiche- rung in Österreich vollzieht sich ein Generationenwech- sel. Mit 1. Mai übernahm Gregor Pilgram (47) den Vor- standsvorsitz; er folgt Alfred Leu (62), der nach 33-jäh- riger Tätigkeit für die Generali Group Ende 2020 in den Ruhestand wechselt. Pilgram studierte an der Wirt- schaftsuniversität Wien Betriebswirtschaft und ist seit 1999 in verschiedenen internationalen Funktionen für die Generali tätig. 2004 wurde er in den Vorstand der Generali Slowenien berufen und übernahm 2008 deren Vorstandsvorsitz. Seither zeichnet er auch für die Aktivi- täten in Kroatien mitverantwortlich. Seit 2013 ist er Mit- glied des Vorstandes sowie des Executive Committees der Generali CEE Holding in Prag und Chief Financial Officer der Region Österreich, CEE und Russland. Auf regionaler Ebene wird er weiterhin als Mitglied des Exe- cutive Committees mit Verantwortung für den Bereich Customer & Distribution tätig sein. Alfred Leu studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bern und er- langte in der Folge das Anwaltspatent. Er wurde 1997 zum Vorstandsvorsitzenden der Generali Allgemeine Versicherungen AG ernannt, 2016 übernahm er den Vor- stand der Generali in Österreich. Uniqa: Nachhaltigkeitsbericht E-Autos und mehr. Gerade angesichts von Corona sollte man laut Uniqa nicht auf das Thema Nachhal- tigkeit vergessen und sich auch die Frage stellen: Was ist wirklich wichtig? CEO Andreas Brandstetter meint dazu: „Wir sehen, dass sich Prioritäten schnell ändern können und dass leicht eine gegen die ande- re aufgerechnet wird: Gesundheit, Wirtschaft, Nach- haltigkeit. Für uns ist klar: Gesunde und intakte Le- benswelten sind nicht verhandelbar. Ohne sie gibt es auch keine Wirtschaft.“ Mehr über dieses Konzept und dessen Auswirkungen ist im neuen Nachhaltig- keitsbericht des Unternehmens nachzulesen. So senkt die neue E-Auto-Flotte den Kohlendioxidaus- stoß im Durchschnitt auf 100 Gramm pro Kilometer. An Uniqa-Standorten werden die Elektroautos au- ßerdem nur mit 100 Prozent Ökostrom aufgeladen. Weiters fördert die Gruppe breitenwirksam gesund- heitliche und soziale Initiativen. Dazu zählen unter anderem das Schul-Bewegungsprogramm „Simply Strong“, die Verstärkung des Defibrillatoren-Netz- werks oder auch die Erweiterung der österreichi- schen Stammzellendatenbank. Gregor Pilgram, neuer Vorstandsvorsitzender der Generali Versicherung in Österreich Einbruchsgefahr: Wer den Schaden hat ... Immer fest abschließen. Es passiert lei- der nicht nur im Krimi: Einbrecher waren in die Geschäftsräumlichkeiten eines hei- mischen Unternehmens durch eine Tür eingedrungen, die nur zugezogen war. Eine zweite Nebeneingangstür war ver- sperrt. Die geschädigte GmbH hatte eine Bündelversicherung abgeschlossen, die auch eine Einbruchs- und Betriebsunter- brechungsversicherung umfasste, und for- derte vom Versicherer rund 55.000 Euro Schadenersatz. Wie das Fachmagazin Ass- Compact berichtet, schmetterte der Ober- ste Gerichtshof (OGH) das Begehren ab. Zur Begründung heißt es: Die Verpflich- tung, die Wohnung zu versperren, habe den Zweck, ein unbefugtes Eindringen unmöglich zu machen oder zumindest erheblich zu erschweren. Dieser Zweck kann nicht durch das bloße Zuziehen der Tür erreicht werden. Daran ändere im konkreten Fall auch nicht, dass die Nebeneingangstür ein Glaselement aufwies und als Fluchttür auch im versperrten Zustand durch das Einschlagen der Schei- be und die Betätigung des innen angebrachten Türgriffs hätte geöffnet werden können. Deshalb gilt: Besser immer gleich zweimal zusperren. Gerhard Heine, Leiter Partnervertrieb Österreich, Wiener Städtische 62 . GELD-MAGAZIN – Mai 2020

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