GELD-Magazin, April 2020
Wird das finanzielle Schutzschild die heimische Ökonomie vor dem Kollaps bewahren? Betriebe schnürte sie im März gleich zwei Hilfspakete. Mit einem Gesamtvolumen von stolzen 38 Milliarden Euro. Davon neun Milliarden für Garantien bzw. Haftungen, 15 Milliarden Euro als Notfallhilfe für Bran- chen, die es besonders dramatisch erwischt hat, sowie weiteren zehn Milliarden für Steuerstundungen und Steuersenkungen. Erste Hilfe: Härtefälle-Fonds Die immensen Summen sollen möglichst vielen betroffenen Österreichern möglichst unbürokratisch zu Gute kommen. Soweit sich das bisher abschätzen lässt, dürfte das etwa beim Härtefall-Fonds gelingen. Er ist mit einem Volumen von vorerst einer Milli- arde Euro sozusagen eine rasche Erste-Hil- fe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Kri- se. Eingerichtet wurde er für Selbstständige, denen die Umsätze und somit Einnahmen weggebrochen sind, wobei es sich um einen Zuschuss handelt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dementsprechend groß war der Andrang auf dieses „Auffangnetz“: Ab Freitag den 27. März kann man für den Fonds einreichen, österreichweit gab es in den ersten 48 Stunden ab Start rund 53.000 Anträge. Knapp 42.000 davon wurden auch bereits freigegeben und ausbezahlt, wie es von Seite der Wirtschaftskammer heißt. Ein Betroffener lobte gegenüber dem GELD-Ma- gazin „die unbürokratische Handhabung der Online-Antragsstellung und das unkom- plizierte Ausfüllen des Formulars. Tatsäch- lich waren zwei Tage nach dem Einreichen 1000 Euro auf meinem Konto.“ Details zum Härtefall-Fonds und die Voraussetzungen für dessen Leistungen finden sich auf der folgenden Seite. Kurzarbeit statt Kündigung Ist der genannte Fonds eine willkommene Überbrückungshilfe, dürfte sich die Mög- lichkeit der Kurzarbeit als die wichtigste ar- beitspolitische Maßnahme (siehe Kasten rechts) im Kampf gegen die Corona-Auswir- kungen erweisen. Grundsätzlich gilt als Vo- raussetzung für Kurzarbeit, dass eine wirt- schaftliche Störung oder ein Problem im Be- trieb aufgrund einer eingetretenen Naturka- tastrophe vorliegt. Und das ist nun zweifel- los österreichweit in immens vielen Firmen der Fall. Die Corona-Kurzarbeit gibt es für alle, die in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wer nur geringfügig be- schäftigt war, kann deshalb keine Coro- Fakten Kurzarbeit: Bis zu 1.700 Euro Bruttogehalt beträgt das Entgelt 90% des bisherigen Nettolohns. Bis zu 2.685 Euro Bruttogehalt beträgt das Entgelt 85% des bisherigen Nettolohns. Ab 2.686 Euro Bruttogehalt beträgt das Entgelt 80% des bisherigen Nettolohns. Für Einkommensteile über 5.370 Euro gebührt keine Beihilfe. Bei Lehrlingen beträgt das Einkommen 100% des bisherigen Nettoentgelts. Außerdem wichtig für Arbeitnehmer: Kündigungsschutz während der Kurzarbeit und bis einen Monat danach. Corona-Kurzarbeit ist auch in Betrieben ohne Betriebsrat möglich. Kurzarbeit gilt auch, wenn der Betrieb vollständig geschlossen ist. Kurzarbeit ist nicht möglich für geringfügig Beschäftigte sowie nach dem Gewerblichen Sozialversiche- rungsgesetz versicherte Geschäftsführer und Vorstände. Quelle: ÖGB / AK / WKO April 2020 – GELD-MAGAZIN . 9
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