GELD-Magazin, April 2020

BRENNPUNKT . Corona-Krise Härtefall-Fonds: Dieser unterstützt all jene Selbstständigen, die jetzt keine Umsätze haben bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. In den nächsten drei Monaten sollen pro Unterneh- men bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In Phase eins sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in Phase zwei bis zu maximal 2000 Euro monatlich, orientiert am jeweiligen Bedarf. Anträge und Infos unter www.wko.at Antragsberechtigt sind: Ein-Personen-Unternehmer Kleinstunternehmer, die weniger als zehn Vollzeit-Äquivalente beschäfti- gen und maximal zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind Neue Selbständige, wie beispielsweise Vortragende und Kunst- schaffende, Journalisten sowie Psychotherapeuten Freie Dienstnehmer, wie Trainer oder Vortragende Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) Dafür muss zumindest eine von drei Voraussetzungen erfüllt werden: laufende Kosten können nicht gedeckt werden ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres Steuer-Hilfe: Steuerpflichtige, die von Corona- bedingten Ertragseinbußen betrof- fen sind, können bis 31.10.2020 einen Antrag auf Herabsetzung von Ein- kommen- oder Körperschaftssteuer- vorauszahlungen für das Kalender- jahr 2020 stellen. Ebenfalls kann eine Stundung bzw. Ratenzahlung bean- tragt werden. Das Gleiche gilt für die Kammerumlage 1 und Kammerum- lage 2. Zusätzlich kann man beantra- gen, dass Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden. Am einfachsten über FinanzOnline oder das Formu- lar „Kombinierter Antrag zu Sonder- regelungen betreffend Coronavirus (SR 1-CoV)“ auf www.bmf.gv.at . Auch eine Stundung, Ratenzah- lung oder Herabsetzung der Bei- träge zur Sozialversicherung der Selbstständigen ist nach Rück- sprache mit dem Versicherungs- träger ( www.svs.at ) möglich. Voraussetzung ist immer, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquidi- tätsengpass betroffen ist, der kon- kret auf Corona zurückzuführen ist. Dazu zählen etwa außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreser- vierungen, Ausfall von Sport- und Kultur-Events, Ausfall oder Beein- trächtigung von Lieferketten. Quelle: WKO Quelle: BMF / WKO na-Kurzarbeit beantragen. Allerdings darf man natürlich jetzt auch in Zeiten von Coro- na nicht ohne weiteres gekündigt werden. ÖGB und Arbeiterkammer halten auf der empfehlenswerten Homepage jobundcoro- na.at fest: „Es gelten für Sie die Kündigungs- fristen laut Kollektivvertrag. Im Gastgewer- be sind das 14 Tage. Zumindest für die Kün- digungsfrist muss der Chef Ihr Gehalt wei- terzahlen.“ Wer wiederum Anspruch auf Kurzarbeit genießt, muss während des ge- samten Zeitraumes (zum Beispiel drei Mo- nate) mindestens zehn Prozent seiner bishe- rigen Arbeitszeit leisten. Diese kann aber auch aufgeteilt werden, sodass man am An- fang vielleicht null Stunden in der Woche ar- beitet, später entsprechend mehr. Ein Bei- spiel: Wenn ein Betrieb 13 Wochen Kurzar- beit einführt (wovon eine Vollzeitkraft mit 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit be- troffen ist), wäre es möglich, in den ersten elf Wochen gar nicht zu arbeiten. Die Voll- zeitkraft bekäme dafür 80 bis 90 Prozent ihres bisherigen Einkommens vom AMS er- setzt, der Arbeitgeber hätte elf Wochen lang gar keine Personalkosten. In der zwölften Woche könnten beispielsweise 11 Stunden und 33 Minuten gearbeitet werden, um in der letzten Woche wieder, wie gewohnt, 38,5 Stunden zu leisten. Weitere Informatio- nen zum Thema finden sich auf der Website des AMS (www.ams.at) , wo auch ein Kurz- arbeit-Rechner und ein Video zum korrekten Ausfüllen der Anträge installiert wurden. Steuer-Erleichterungen Weiters hat der Gesetzgeber spezielle Re- geln für die Stundung und die Herabset- zungen im steuerlichen Bereich (siehe links) aufgestellt. Hier muss man glaubhaft machen, von einem Corona-bedingten Li- quiditätsengpass bedroht zu sein. Was die Dokumentation dafür betrifft, wird laut Steuerberaterin Casandra Hermann ihrer Erfahrung nach in der gegenwärtigen Situa- tion kein allzu strenger Maßstab angesetzt. Fazit: Die gesammelten Hilfspakete könnten Corona wirtschaftlich entgegen wirken. Ein Wundermittel gibt es allerdings auch in der Ökonomie leider nicht. 10 . GELD-MAGAZIN – April 2020

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