GELD-Magazin, Juli/August 2019

7,4 Prozent des verfügbaren Einkom­ mens privater Haushalte in Öster­ reich wurden 2018 nicht für den Konsum ver­ wendet, sondern stattdessen gespart. Das Anla­ geverhalten gilt laut Uniqa jedoch als risikoavers: Rund 40 Prozent des Finanzvermögens werden in Form von Bargeld gehalten oder in Bankeinlagen gehortet. Risikobehaftete Investmentformen, wie Anleihen, Aktien und Investmentzertifikate, ma­ chen hingegen nur rund ein Fünftel des Finanz­ vermögens der Haushalte aus. Anlagevarianten, die einen direkten Bezug zur langfristigen Alters­ vorsorge aufweisen, wie versicherungs- und kapi­ talgedeckte Pensionsansprüche, haben ein ähn­ liches Ausmaß, nämlich etwa 20 Prozent. Bei­ spielsweise in den Niederlanden beträgt der An­ teil der kapitalgedeckten Altersvorsorge hingegen sogar 66 Prozent, während man in Österreich vor­ wiegend auf das umlagefinanzierte staatliche Pensionssystem vertraut. Im Jahr 2018 gab es in Österreich sogar einen Vermögensabbau der Al­ tersvorsorge (Versicherungs- und kapitalgedeckte Pensionsansprüche) von 1,3 Milliarden Euro. zahlenspiel Hohe Strafen drohen. Viele Österrei­ cher reisen im Sommerurlaub ins Ausland, mit im Gepäck sind dabei auch Drohnen. Das kann mitunter zu erheblichen Problemen führen, die Wiener Städtische zeigt die wichtigsten Regeln in den Top-Destinationen der Österreicher, denn dort herrschen recht unterschiedliche Gesetze hinsichtlich der Drohnennutzung. So gelten in Ita­ lien in vielen Städten wie Rom, Venedig und über dem Vatikan Flugverbote für Drohnen. Darüber hinaus ist es untersagt, an Stränden zu fliegen, wenn sich andere Personen dort aufhalten. Eine Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. In Kroatien ist es Urlaubern verboten, Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne zu erstellen. Allgemein dürfen Drohnen nur in Sichtweite und maximal in einer Höhe von 120Meter fliegen.Zudem ist vorab eine Genehmigung der kroatischen Flugsicherheit einzuholen und es besteht Versicherungspflicht. Kroatien hat weiters die Drohnen in Kategorien eingeteilt, bei denen nach Gewicht und Ge­ schwindigkeit unterschieden wird. In Spanien ist das Fliegen mit Drohnen ohne Anforderungen er­ drohnen: Teurer Spaß im Urlaub laubt, regionale Behörden können aber eigene Auflagen erlassen. Zudem herrscht ein Nachtflug­ verbot für Drohnen über zwei Kilogramm und es ist eine Flughöhe von 121,9 Meter einzuhalten. In jedem Fall gibt es eine Kennzeichnungspflicht, das heißt, dass an der Drohne eine Plakette mit Namen, Adresse, Seriennummer und Drohnen­ typ montiert sein muss. Griechenland hat 2017 verbindliche Regeln für „Drohnen-Piloten“ einge­ führt. Flüge sind grundsätzlich erlaubt, allerdings ist vorab eine Erlaubnis einzuholen, wenn die Di­ stanz zwischen Piloten und Drohne mehr als 50 Meter beträgt. Ohne Genehmigung darf die Droh­ ne in Griechenland nicht höher als 49 Meter über Grund fliegen, außerdem sind Drohnen-Flüge nur bei Tageslicht erlaubt.Wer gegen die griechischen Drohnen-Gesetze verstößt, kann ordentlich zur Kassa gebeten werden: der Strafrahmen bewegt sich zwischen 500 und 250.000 Euro! Reduktion. Die Lei­ tung der neu gegründeten Allianz Regionaldirektion Süd, die in Kärnten und der Steiermark ein Team von rund 330 Mitarbei­ tern vereint, wurde von Marcus Loitzl über­ nommen. Ab 1. Jänner 2020 kommt es im Vor­ stand der Allianz Gruppe in Österreich zu weiteren Veränderungen. Xaver Wölfl wird die Funktion des COO übernehmen und folgt somit auf Gerhard Bernard. Der CEO der Allianz Österreich, Rémi Vrignaud, wird zusätzlich zu seinen bisherigen Agenden ab 2020 auch die Vorstands-Verantwortung für die Pensionskasse und die Vorsorgekasse übernehmen. Neue Leite­ rin des Bereiches Market Management wird Silke Zettl, die seit 2006 im Unternehmen tätig ist. Ins­ gesamt reduziert die Allianz damit den Vorstand von sechs auf fünf Personen. allianz: Neue Köpfe CrediTS: beigestellt,pixabay, iStock 76 | GELD-MAGAZIN – Juli/august 2019 versicherung | Kurzmeldungen Moral und profit. Ethik rückt mit der Vertriebsrichtlinie IDD verstärkt in den Fokus der Versicherungsvermittler. Was das bedeu­ tet, erklärte Reinhard Jesenitschnig vom C:M:S Maklerservice im Fachjournal AssCompact. Nicht genormte ethische Verstöße können dem­ nach nicht konkret, sondern nur allgemein durch gesellschaftliche oder Gruppenächtung, sanktioniert werden. Werden moralische Hand­ lungsgrundsätze jedoch in Normen gefasst, unterliegen ethische Verstöße festgesetzten Stra­ fen. Ein Beispiel, das zwar strafrechtlich nicht zu sanktionieren war, aber zivilrechtliche Folgen hat­ te, lieferte ein Versicherungsmakler beim Verkauf einer Lebensversicherung. Er vermittelte einer Studentin einen Vertrag, dessen Prämie sie aus eigenem Einkommen nicht finanzieren konnte. Da der jungen Dame daraus finanzieller Schaden entstand, musste der Makler für diesen Schaden einstehen und sich vom Gericht zudem mittei­ len lassen, dass er verpflichtet gewesen wäre, die wirtschaftliche Lage der Studentin auszuloten. IDD: Ethik als Baustein Millionenbeträge. Ein falscher Klick und schon sind die Daten weg: Etwa wenn Schadsoftware die Firmenserver lahm legt. Ein Albtraumszenario gerade für kleine und mittel­ ständische Unternehmen. Experten gehen von Kosten von mehreren 100 Millionen Euro in Österreich durch Cyberkriminalität aus. Schüt­ zen können sich Firmen zum Beispiel mit der Helvetia Best Business Cyber-Versicherung. Das Produkt deckt im Schadenfall sowohl Eigen- als auch Haftpflichtschäden ab und umfasst außer­ dem einen Servicekosten-Baustein. Inkludiert ist ebenfalls Sabotage durch eigene Mitarbeiter. Helvetia: Cyber-Schutz Marcus Loitzl, Leiter Allianz Regionaldi- rektion Süd

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