GELD-Magazin, Mai 2019

werden. In Deutschland ist unserer Ein- schätzung nach das Anspruchsverhalten etwas höher als in Österreich. Allerdings ist das Haftungsniveau ähnlich, sodass wir für Österreich eine vergleichbare Ent- wicklung wie in Deutschland erwarten.“ Tendenz steigend Jedenfalls bezeichnet Wendler D&O als wichtigen Teil der Gesamt-Versi- cherungslösung für ihre Kunden, auch wenn das Prämienvolumen im Vergleich zu den „klassischen“ Sparten wie Sach-, Transport- und Haftpflichtversicherung deutlich geringer liegt: „Die Nachfrage ist in den letzten Jahren konstant, Tendenz steigend. D&O ist mittlerweile integraler Bestandteil geworden. Gerade kleinere Unternehmen, die bisher noch nicht ver- sichert waren, haben in den letzten Jah- ren für ihre Organe eine D&O-Versiche- rung abgeschlossen. Bei großen Unter- nehmen gehört dies schon länger zur Standard-Deckung, wobei wir hier einen Trend zum Abschluss höherer bzw. zur Aufstockung auf höhere Versicherungs- summen sehen.“ Andreas Kößl, Vorstand Sachversicherung bei Uniqa Österreich, äußert sich ähnlich: „Auch in Öster­ reich nimmt die Klagehäufigkeit zu. Ob die Schadenersatzklage begründet war oder nicht, stellt sich oft erst nach Jah- ren heraus. Die zunehmende Nachfrage, aber auch Schadenmeldungen zeigen, dass die Bedeutung solcher Versiche- rungen zunimmt. Zentraler Punkt ist die persönliche und unbegrenzte Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten. Je mehr Pflichten die- sen gesetzlich oder satzungsmäßig auf- geladen werden und je mehr sich das Be- wusstsein verfestigt, dass diese eben für Fehlverhalten in ihrer Funktion haften können und sie sich auch gegen unbe- gründete Vorwürfe wehren müssen, de- sto mehr Nachfrage und Bedeutung wird dieses Produkt erlangen.“ Der Experte weist dabei noch auf andere interessante Aspekte hin: „Sollte sich die wirtschaft- liche Gesamtlage in der Zukunft ab- schwächen, wodurch es zu vermehrten Unternehmensinsolvenzen kommen könnte, dann werden die Schadenmel- dungen in der Sparte D&O stark steigen. In diesen Fällen will die Finanz ebenso wie Insolvenzverwalter auf das Privatver- mögen von Geschäftsleitern zugreifen.“ Aber unabhängig von solchen Extremfäl- len gibt es laut Kößl oft Streitigkeiten im Zuge von Nachfolgeregelungen in Unter- nehmen, Vereinen und Stiftungen: „Der Unternehmensgründer übergibt an eine neue Generation oder stellt fremde Ge- schäftsführer ein, im Verein wechseln die Vorstände, der Stifter verstirbt und die begünstigten Erben stellen sich eine andere Stiftungspolitik vor – all das sind Bereiche, in denen es bereits häufig zu Ansprüchen und Auseinandersetzungen kommt und weiterhin kommen wird, in denen eine D&O-Versicherung mit Ab- wehr und Befriedigung zur Seite steht.“ Nicht nur für Manager Für wen sind D&O-Produkte nun be- sonders empfehlenswert? Logischerweise für das Top-Management, wobei Wend- ler von der Wiener Städtischen hinzu- fügt: „Nutznießer einer D&O-Versiche- rung sind letzten Endes nicht nur die Organe, sondern auch das Unterneh- men, wenn durch die Versicherung der Schaden gedeckt wird. Nichtsdestotrotz: Die D&O-Versicherung ist eine Haft- pflicht- und keine Kasko-Versicherung und deckt nur dann, wenn ein Organ eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu dem Schaden geführt hat.“ Beson- ders hervorheben will Allianz-Expertin Zettl wiederum Vereine, deren Vorstän- de mitunter ebenfalls haftbar gemacht werden. Das kann teuer werden, aber wieviel kostet D&O? Die Anbieter ver- weisen auf individuelle Preisgestaltung, Uniqa nennt als Beispiel 500/600 Euro für eine Versicherungssumme von 500.000 Euro, faktorenabhängig (siehe linke Seite) kann die Prämie aber auch sechsstellig ausfallen. mai 2019 – GELD-MAGAZIN | 65 Schutz für Manager | versicherung „Nutznießer einer D&O-Versicherung sind nicht nur Ge- schäftsorgane, son- dern auch die Unter- nehmen selbst.“ Doris Wendler, Wiener Städtische „Klagen gegen Ma- nager nehmen auch in Österreich zu. Ob begründet, stellt sich oft erst nach Jahren heraus.“ Andreas Kößl, Uniqa „Die Gefahr einer unbegrenzten Haftung wird von Führungskräften oftmals massiv unterschätzt.“ Silke Zettl, Allianz Für wen geeignet? Führungskräfte » » Typischerweise schließt das Unternehmen Versicherungsschutz zugunsten ihrer Or- gane ab, also für Vorstände, Geschäfts- führer sowie Aufsichtsräte. Dieser Perso- nenkreis unterliegt gemäß Aktiengesetz und GmbH-Gesetz einer scharfen Haftung. Auch leitende Angestellte sind normaler- weise vom Versicherungsschutz umfasst. Achtung bei Vereinen » » Alle Mitglieder eines Vereinsvorstandes können unter Umständen persönlich in unbegrenzter Höhe, auch mit ihrem Privat- vermögen, für im Rahmen ihrer Tätigkeit schuldhaft begangenen Pflichtverletzung haftbar gemacht werden.

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