GELD-Magazin, Mai 2019

möchte ebenfalls klarstellen: „Wir se- hen und verstehen die Kritik, wie sie zum Beispiel in dem zitierten Posting genannt wird. Allerdings handelt es sich hier bei den wirklich Betroffenen um Altverträge aus den 1990er Jahren, wo der Rech- nungszins bei sechs oder 6,5 Prozent liegt. Die Anzahl solcher Verträge ist sehr überschaubar. Wenn die Pensionskassen eine gute Performance von sechs Prozent abliefern und es dann bei einem Rech- nungszins von 6,5 Prozent zu einer Kür- zung kommt, sind die Betroffenen natür- lich verwirrt. Deshalb betreiben wir hier auch Aufklärungsarbeit, die nicht immer einfach ist. Aber es ist klar, dass die äl- teren, bestehenden Verträge nicht geän- dert werden können. Hier sind die Hände gebunden, Verbesserungen betreffen die Verbreitung des Systems und müssen in die Zukunft gerichtet sein.“ VERBESSERUNGEN Wobei es bereits Änderungen im Sys- tem gegeben hat: „Mit 1.1.2004 wurde der Höchstzins, der vereinbart werden darf, mit 3,5 Prozent beschränkt. In wei- teren Schritten wurde 2012 der maximal erlaubte Rechnungszins auf drei Prozent und 2016 für Neueintritte per Gesetz auf 2,5 Prozent gesenkt. Dieser Satz ist bis heute gültig“, erklärt Zakostelsky. Laut dem Experten ist es seither kein Problem, die seit dem Jahr 2003 abgeschlossenen Verträge mittels der laufenden Perfor- mance zu bedienen. Andreas Csurda, Vorstand Allianz Pensionskasse, schließt sich an: „Ein Rechnungszins von sechs Prozent oder höher kann einfach nicht je- des Jahr erfüllt werden, das betrifft aber nur wenige Menschen. Die Suggestion, dass bei jedem gekürzt wird, ist defini- tiv falsch! Falsch ist es ebenfalls, ein Mo- dell schlechtzureden, ohne dem Alters- armut drohen würde.“ Ein Aspekt sollte laut Csurda und anderen Experten au- ßerdem beachtet werden: Die Pensions- kassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Performance jahresmäßig abzurechnen, also mit Stichtag 31.12. Beim generell sehr schlechten Anlagejahr 2018 hät- te eine Darstellung zwei Wochen später oder vorher die Performance schon bes- ser aussehen lassen. Aber verloren ist somit nichts, denn die bisher gute Wert- entwicklung 2019 kommt in weiterer Fol- ge den Bezugsberechtigten zugute. Den- noch ist bei den Betroffenen nicht alles eitel Wonne. Franz H. Schön, Pensions- kassen-Sprecher im Pensionistenver- band Österreichs, bedauert etwa, dass im Jahre 2003 eine Mindestertragsga- rantie abgeschafft worden ist: „Aufgrund der starken Lobby der Pensionskassen gibt es einen solchen garantierten Min- destertrag leider nicht, der bei schlech- teren Performance-Ergebnissen der Pen- sionskassen greifen würde. Die Einfüh- rung eine solchen Mindestgarantie zählt deshalb zu unseren Forderungen.“ Auf genaue Ziffern zu der Höhe einer solchen Garantie will sich Schön nicht einlassen, das sei Verhandlungssache. FAZIT Die betriebliche Zusatzpension fällt nicht vom Himmel, sondern wird durch geringere Gehaltserhöhungen im Berufs- leben erkauft. Schön gibt ein Beispiel: „Wenn eine Gehaltserhöhung von sagen wir drei Prozent erfolgt, fließen zwei Pro- zent in die Erhöhung selbst, ein Prozent kommt in die Pensionskasse.“ Erfreulich, dass sich die Pensionskassen und der Seniorenrat auf einen Forderungskatalog geeinigt haben (siehe unten), damit das mühsam Ersparte im Sinne aller Betei- ligten besser eingesetzt werden kann. MAI 2019 – GELD-MAGAZIN | 61 Pensionskassen | VERSICHERUNG SENIORENRAT UND PENSIONSKASSEN FORDERN: Steuerfreie Auszahlung der PK-Pensionen aus versteuerten Arbeitnehmerbeiträ- » gen und nach § 48a und § 48b PKG umgewandelten Arbeitgeberbeiträgen Steuerliche Gleichsetzung von Arbeitgeber- mit Arbeitnehmerbeiträgen » Prämienmodell für Geringverdiener » In jedem Aufsichtsrat einer Pensionskasse soll zumindest ein Vertreter von den PK- » Leistungs-Berechtigten vertreten sein, der mit den gleichen Rechten und Pflich- ten wie die übrigen Begünstigten und Kapitalvertreter ausgestattet ist General-Pensionskassenvertrag für den Wechsel aus Vorsorge- » kassen sowie „Abfertigung Alt“ in Pensionskasse Einrichtung einer Ombudsstelle für PK-Leistungs-Berechtigte als Anlaufstelle für alle Fragen und Beschwerden im Zusammenhang mit PK-Ansprüchen „Wir verstehen die Kritik, in betroffene alte Verträge kann aber nicht eingegrif- fen werden.“ Andreas Zakostelsky, Fachverband der Pensionskassen

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