25. Februar 2025

EU: Vorschlag zur Omnibus-Verordnung

Unter dem Motto „weniger Bürokratisierung“ will die Europäische Union unter anderem das Lieferkettengesetz vereinfachen. Menschenrechtsorganisationen wie Südwind sprechen aber von „Zerstörung“ und laufen gegen dieses Vorhaben Sturm.

Morgen (Mittwoch, 26.2.) will die EU-Kommission den Vorschlag für die so genannte Omnibus-Verordnung präsentieren. Südwind dazu: „Unter dem Vorwand, drei zentrale Gesetze des Green Deal “vereinfachen” zu wollen, werden diese Gesetze wirkungslos gemacht. Laut den durch Leaks vorab bekannt gewordenen Entwürfen der Omnibus-Verordnung, plant Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen die Abschaffung der Kernelemente des Lieferkettengesetzes, darunter auch die essenzielle zivilrechtliche Haftung.“ Südwind und das Netzwerk Soziale Verantwortung appellieren an die EU-Kommission, die Zerstörung des  Lieferkettengesetzes sofort zu stoppen.

Textilfabrik für Lederwaren und Schuhe in Bangladesch. Foto: BLF

„Sabotage“ gegen Sorgfaltspflichten

„Jahrelang ausverhandelte und bereits demokratisch beschlossene Meilensteine für Klima- und Menschenrechte werden durch die Omnibus-Verordnung ausradiert. Wenn die EU-Kommission die zivilrechtliche Haftung auf Zuruf der Industrie-Lobbys aus dem EU-Lieferkettengesetz streichen will, dann will sie Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und Ausbeutung das Recht auf Entschädigungen verwehren”, sagt Stefan Grasgruber-Kerl Lieferketten-Experte der Menschenrechtsorganisation Südwind. „Die EU-Kommission stellt Konzernen damit einen Freifahrtsschein für Kinderarbeit und lebensgefährliche Arbeitsbedingungen für Millionen von Arbeiter:innen aus.”

„Sorgfaltspflichten können Menschenleben retten. Geht es nach Ursula Von der Leyen, soll die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten nur alle fünf Jahre  überprüft werden, anstatt jährlich. Wir können nicht warten, bis die nächste Textilfabrik brennt”, kritisiert Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin des Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe). „Ohne regelmäßige Kontrollen und der Möglichkeit für Geschädigte Wiedergutmachung einzuklagen, ist das Lieferkettengesetz für die Betroffenen wirkungslos.”

Rechtsgrundlagen gefährdet

Von der Omnibus-Verordnung betroffen wären neben dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung, die Wirtschaftsaktivitäten nach ihren Umwelt- und Klimaauswirkungen klassifiziert. All diese Gesetze sind bereits in Kraft. In Österreich ist die CSRD bereits in nationales Recht im Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Gesetz (NaBeG) umgesetzt worden. Südwind: „Zahlreiche Unternehmen haben sich bereits darauf vorbereitet und sich in einem Brief an die Kommissionspräsidentin für das EU-Lieferkettengesetz und klare Regeln ausgesprochen. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, das Lieferkettengesetz jetzt dermaßen auszuhöhlen, gefährdet auch ihre Investitionen.“

Südwind/HK

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