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1. August 2024

Vorsorge: Dürftige Pensionen für Frauen

Während die staatlichen Pensionen bei Männern im Durchschnitt 30.499 Euro betragen, so sind es bei Frauen nur 19.272 Euro pro Jahr. Doch auch bei der finanziellen Vorsorge zur Stärkung der späteren Zusatzpension zeigen sich nach wie vor Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Der Equal Pension Day ist jener Tag, an dem männliche Pensionisten bereits so viel Pension erhalten haben, wie Pensionistinnen während des gesamten Jahres. Valida Vorsorge Management nutzt diesen Anlass, um auf die Wichtigkeit der finanziellen Vorsorge für Frauen aufmerksam zu machen.

Martin Sardelic, CEO bei Valida
Martin Sardelic, CEO bei Valida Vorsorge Management

Geringere Beiträge von Frauen

Deutlich weniger Frauen sorgen mit Pensionskassen-Eigenbeiträgen vor. Nur 12 Prozent der Frauen unter den Valida Pensionskassen-Kundinnen zahlen Eigenbeiträge für ihre spätere Zusatzpension ein. Bei Männern liegt der Wert deutlich höher. Auch bei der Durchschnittshöhe der Eigenbeiträge zeigt sich ein deutlicher Unterschied. Lag diese bei Frauen im Jahr 2023 bei EUR 803, zahlten Männer im Schnitt EUR 1.432 auf ihr Pensionskassenkonto ein.

Valida CEO Martin Sardelic erläutert seine Vorschläge zur Vorbeugung von Altersarmut: „Betriebliche Vorsorgelösungen sollten als verpflichtender Bestandteil in sämtlichen Kollektivverträgen aufgenommen werden, um allen Arbeitnehmerinnen eine spätere Zusatzpension zu garantieren. In Österreich hat zurzeit nur rund jede:r fünfte unselbständig Erwerbstätige einen Pensionskassenvertrag durch den Arbeitgeber. Auffallend viele Frauen arbeiten in Branchen, deren Kollektivverträge das Thema betriebliche Vorsorge nicht regeln.“

Abfertigung Neu nutzen

Unabhängig vom Kollektivvertrag besteht die Möglichkeit, die Abfertigung Neu als lebenslange steuerfreie Zusatzpension zu nutzen. Spätestens zum Pensionsantritt können Arbeiterneher:innen und Selbständige ihr Abfertigungsguthaben in eine Pensionskasse oder eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Sardelic erläutert: „Die Nutzung der Abfertigung als Zusatzpension ist ein sehr empfehlenswerter Schritt zur Reduktion der Pensionslücke – reicht aber als alleinige Maßnahme nicht aus. Für die Sicherung eines Mindestmaßes an Wohlstand im Ruhestand bedarf es zeitgerechter betrieblicher und privater finanzieller Vorsorge.“

Valida/HK

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